Mittwoch, 31. Dezember 2008

Ohrenkuss - Das Buch


© Ohrenkuss www.ohrenkuss.de

Dienstag, 30. Dezember 2008

Aw: Gründung des EvGN - Elternverband für Gesamtschulen Niedersachsen

Eine etwas ungewöhnliche Art, Kommentare einzufügen:

Hallo Ulrike,

ich habe versucht einen Kommentar auf der HP zu schreiben, aber das gelang mir nicht.

Kommentar: „Im ganzen Land bilden sich Initiativen für das gemeinsame lernen. Im Elternverband für Gesamtschulen Niedersachsen (evgn) sind allein in den ersten drei Monaten 400 Eltern Mitglied geworden. Darunter auch viel bekannte Leute. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Wir freuen uns auf jegliche Zusammenarbeit.

Liebe Grüße vom evgn. Bernd Siegel Vorsitzender.“

Euch einen schönen Sylvesterabend und ein gutes Jahr.

Gruß Bernd

Montag, 29. Dezember 2008

Gründung des EvGN - Elternverband für Gesamtschulen Niedersachsen

Auch wenn nur sehr wenige meinen Blog lesen: Es gibt einen neuen Elternverband in Niedersachsen.

Der EvGN will sich für ein gerechtes und gutes Schulsystem vom ersten Schuljahr an im Sinne der Einen Schule für alle Kinder einsetzen. Wer weitere Informationen braucht, wende sich an info@elternverband-gesamtschule.de oder besuche die Homepage des EvGN. Die Seite ist zwar noch im Aufbau, enthält aber schon einige interessante Informationen sowie eine Möglichkeit, auf eigene Termine aufmerksam zu machen.

Sonntag, 28. Dezember 2008

NETZWERK ARTIKEL 3

Auf folgende Seite bin ich über die kobinet-nachrichten hingewiesen worden.  Leider schon im November - bitte um Entschuldigung. Die UN-Behindertenkonvention ist am 19. Dezember endgültig im Bundesrat behandelt worden und tritt ab 01.01.2009 in Kraft. Das Netzwerk Artikel 3 hält eine Korrektur der offiziellen Übersetzung für unerlässlich.

Über den Link NETZWERK ARTIKEL 3 kommt man zu einem Aufruf, der u. a. eine Erklärung, was eine Schattenübersetzung sein soll, sowie folgenden Text enthält:

Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der Konvention beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung.
Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung in blauer Farbe hinterlegt und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen durchgestrichen.
Jetzt liegt der erste Entwurf für eine Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. vor. Interessierte fachkundige Menschen sind aufgerufen, die Schattenübersetzung zu kommentieren, denn vermutlich existieren weitere Übersetzungsfehler oder –ungenauigkeiten, die uns vom NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. bislang entgangen sind.

Sollten unter meinen Lesern interessierte Fachleute sein, bitte ich darum, sich an das genannte Netzwerk zu wenden.

Samstag, 27. Dezember 2008

alle inklusive! Informationskampagne zur Behindertenrechtskonvention

Ich möchte auf folgenden Beitrag der kobinet-nachrichten aufmerksam machen:

Anlässlich der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), heute in Berlin eine bundesweite Informationskampagne angekündigt. Die Kampagne mit dem Titel "alle inklusive! Die neue UN-Konvention" wird in Kooperation mit den Verbänden des Deutschen Behindertenrats durchgeführt.

Besonders hinweisen möchte ich auf das Thema UN-Konvention und Bildungspolitik. Ach ja, die Broschüre inclusive Einladung kann auf der verlinkten Seite sowie bei mir angefordert werden.

Rat der Stadt Holzminden beschließt Regionales Integrationskonzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung

 

Der nachfolgende Text stand so in vollem Wortlaut im Täglichen Anzeiger Holzminden vom Sonnabend, dem 13. Dezember 2008. Geschrieben wurde er von dem unten genannten Redakteur.

Hallo Frau Beudgen,

nachfolgend der gewünschte Text.

Freundliche Grüße

Thomas Specht

„Integrativ beschulte Schüler haben bessere Chancen“

Rat der Stadt Holzminden beschließt die Teilnahme der Grundschulen am Regionalen Integrationskonzept

Holzminden (spe). Die Stadt Holzminden als Schulträgerin befürwortet das Regionale Integrationskonzept, das ab dem Schuljahr 2009/

2010 kreisweit, aber nicht für alle Grundschulen verbindlich, eingeführt werden soll. Der Rat der Stadt Holzminden hat in seiner jüngsten Sitzung mit breiter Mehrheit die „Teilnahme der Grundschulen am Regionalen Integrationskonzept zur Sonderpädagogischen Grundversorgung im Einzugsbereich der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Holzminden“ beschlossen. Die Landesschulbehörde Hannover, Außenstelle Holzminden, die Förderschule „Schule an der Weser“ Holzminden, Schwerpunkt Lernen, und der Landkreis Holzminden als deren Schulträger werden aufgefordert, die teilnehmenden Grundschulen im Rahmen dieses Konzeptes „intensiv zu unterstützen“. Zudem werden sie gebeten, sich bei den Grundschulen, die sich bislang nicht am regionalen Integrationskonzept beteiligen, für eine Teilnahme einzusetzen.

Der Landkreis Holzminden als Schulträger der Förderschulen hat sich dafür ausgesprochen, das Regionale Integrationskonzept zur Sonderpädagiogischen Grundversorgung im Einzugsbereich der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ab dem nächsten Schuljahr umzusetzen. Er will bis Mitte Februar den Antrag auf schulbehördliche Genehmigung bei der Landesschulbehörde stellen, damit zusätzliche Lehrerstunden bereitgestellt werden. Den Grundschulträgern und Grundschulen war empfohlen worden, bereits zum nächsten Schuljahr einzusteigen.

In Holzminden haben sich die Grundschule Karlstraße und die Katholische Grundschule für eine Teilnahme ausgesprochen. Die Astrid-Lindgren-Schule hat ihre Teilnahme an Bedingungen geknüpft und behält sich vor, aus der Teilnahme am Konzept auszusteigen. Als Gründe werden angeführt, den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht mehr gerecht werden zu können. Eine verlässliche Versorgung mit zwei Wochenstunden je Klasse durch eine Förderschullehrkraft sei langfristig nicht mehr gewährleistet, entweder durch unzureichende Lehrerversorgung oder weil keine Krankheitsvertretung gestellt werde.

Auch in dem Fall, dass das „Verhältnis zwischen behinderten und nicht behinderten Schülern innerhalb des Klassenverbandes nicht mehr ausgewogen“ ist, behält sich die Schule einen Ausstieg vor. Sie will einen Förderausschuss bilden, der ein Konzept entwickelt und den Prozess begleiten soll.

Die Grundschule Neuhaus hat sich in der Gesamtkonferenz einstimmig gegen eine Teilnahme am Regionalen Integrationsprojekt ausgesprochen. Sie befürchtet eine Überforderung aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl von Kindern mit Förderbedarf bei unzureichender Unterstützung. Beteiligen sich die Grundschulen nicht am Regionalen Integrationsprojekt, müssen ihre Schüler mit Förderbedarf die „Schule an der Weser“ besuchen.

Für die Teilnahme am Konzept stimmten alle Ratsmitglieder mit Ausnahme der Grünen. Ihr Fraktionsvorsitzender Peter Ruhwedel fand zwar viele Argumente für eine integrative Beschulung nachvollziehbar, sie sei aber nicht grundsätzlich sinnvoll. Zwei Stunden pro Woche seien für eine angemessene sonderpädagogische Betreuung nicht ausreichend. „Das Projekt ist sehr dürftig ausgestattet und ein Produkt sonderpädagogischer Mangelverwaltung“, begründete Ruhwedel das Nein seiner Fraktion. Außerdem sei es ein „Armutszeugnis“, dass kein Votum der Schulelternräte vorgelegt worden sei. Auch Stadt- und Kreiselternrat seien nicht eingebunden gewesen.

Er gehe davon aus, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Martin Gumpert, dass der Start in die Integration von den betroffenen Lehrern, Eltern und der Politik kompetent diskutiert wurde und „die Lehrer wissen, was sie tun“. Sein Fraktionskollege Eckard Jungk wies darauf hin, dass die zwei Stunden gebündelt werden sollen. „Integrativ beschulte Schüler haben bessere Chancen. Lassen sie uns anfangen!“ sagte Jungk. Nach einem Jahr wolle man Bilanz ziehen.

„Wir haben es uns als Schulleiter nicht leicht gemacht“, berichtete Eleonore Roth-Schütz (CDU), Schulleiterin der Grundschule Karlstraße, und „Bedenkenträger“ ärgerten sie. Die Entscheidung sei keine „Nacht- und Nebel-Aktion“ gewesen, sondern nach fachlicher Beratung und Abwägung zustande gekommen. „Wir haben unsere Eltern mitgenommen“, sagte sie. Der Schulvorstand sei mehrheitlich dafür gewesen, und in der Gesamtkonferenz hätten auch die Elternvertreter dafür gestimmt. „Lassen sie uns das bitte versuchen, wir würden sonst unseren Schülern nichts Gutes tun. Ich möchte, dass die Schüler in ihrer Umgebung bleiben.“

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei Schülern angenommen, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht  zusätzliche sonderpädagogische Hilfestellungen benötigen. Schwerpunkte können in der emotionalen und sozialen Entwicklung, in der geistigen Entwicklung, in der körperlichen und motorischen Entwicklung, beim Hören, Lernen, Sehen und bei der Sprache liegen.

Betroffene Schüler haben Anspruch auf Förderung, die durch Integrationsklassen, mobile Dienste, Kooperationsklassen, Sonderpädagogische Grundversorgung oder an Förderschulen gewährleistet werden kann.

Ein entsprechendes Angebot an den Grundschulen ermöglicht den Kindern den Verbleib in der wohnortnahen Grundschule. Sie werden nicht aus Klassenverband und Freundeskreis gerissen. Die am Regionalen Integrationskonzept teilnehmenden Grundschulen bekommen Förderlehrerstunden zugewiesen. (spe)

TAH- und Schaufensterredaktion

Thomas Specht

(05531) 9304-28

Fax

(05531) 9304-42

Mail: redaktion@tah.de

Internet: www.tah.de

Weg & Fähre

Stand auf dem Weihnachtsmarkt

Pünktlich zum 3. Advent 2008 war ich zusammmen mit meiner Tochter auf dem Holzmindener Weihnachtsmarkt. In meinem "Gepäck" hatte ich neben Informationen über gemeinsamen Unterricht auch den Artikel des Täglichen Anzeigers Holzminden (leider dort nicht online ...). Neben einigen interessanten Unterhaltungen mit sehr unterschiedlichen Personen mit ebenso verschiedenen Meinungen hatte ich - zufällig (wirklich ..., ich wäre eigentlich schon eine halbe Stunde vorher gegangen) - ein "Interview" (war wirklich eins ... ?) mit einer Mitarbeiterin (tut mir leid, wusste keine bessere Beschreibung) der "aktuellen Kamera" (nicht die von drüben). Ergebnis ist ein Bild von mir und Myriame nebst mp3 Datei und die Darstellung meines "Projekts" aus meiner Domain mit Link auf dieselbe. Ich sehe zwar auf dem Bild nicht gerade gut aus, auch meine Stimme ist reichlich kratzig. Aber wie auch immer - schlechte "Presse" ist gute "Presse" (wer schöner ist als ich, der ist geschminkt) und meine Selbsthilfegruppe "Gemeinsam lernen in Holzminden" ist derzeit nicht nur im Landkreis Holzminden repräsentiert. Ich würde mich jedenfalls über vielfältige Reaktionen auch im Blog sehr freuen.

Sonntag, 30. November 2008

Leben gibt es nicht nur hier ...


3 Euro retten seine Welt

Donnerstag, 23. Oktober 2008

Täglicher Anzeiger berichtet zum Bildungsgipfel

Auch wenn der TAH nicht den Artikel über "Gemeinsam lernen in Holzminden" online gestellt hat, so hat er doch in seiner Ausgabe vom 22.10.2008 einen recht interessanten Beitrag über den Bildungsgipfel gebracht. Hier der Link: Bund und Länder wollen Bildungsausgaben erhöhen. Ich hoffe er funktioniert, sonst im vorherigen Artikel.

Artikel im Täglichen Anzeiger Holzminden vom 22.10.2008

S. 14 . TÄGLICHER ANZEIGER, MITTWOCH, 22.OKTOBER 2008

Gemeinsam lernen in Holzminden

Ulrike Beudgen aus Holzminden gründet Elterntreff zum Thema „Integration in der Schule"

Holzminden (spe). Sonderpädagogik wird zunehmend, zumeist initiiert von Eltern, Lehrern, Schulträgern, von der Förderschule in die allgemeine Schule verlagert. In vielen Städten und Kommunen regelt ein Regionales Integrationskonzept das integrativ ausgerichtete System sonderpädagogischer Hilfen. Für den Landkreis Holzminden befindet sich ein Regionales Integrationskonzept für Grundschulen, das bereits vor acht Jahren diskutiert wurde, auf Initiative der Schule an der Weser und der Grundschule Karlstraße Holzminden derzeit in Erarbeitung. Ulrike Beudgen, Mutter einer schulpflichtigen Tochter aus Holzminden, will diesen Prozess aus Elternperspektive kritisch und konstruktiv begleiten und anderen interessierten Eltern ein ständiges Forum bieten. Beudgen ist dabei, unter dem Slogan „Gemeinsam lernen in Holzminden" eine Elterninitiative für Integration zu gründen. Der erste Elterntreff findet am Dienstag, 4. November, ab 19 Uhr in den Räumen des Jugendzentrums Holzminden statt.

Die Elterninitiative für Integration im Sekundar-I-Bereich soll dazu dienen, Informationen zu bündeln und weiterzutragen. Beudgens Ziel ist eine sonderpädagogische Grundversorgung möglichst in allen Grundschulen im Landkreis Holzminden. Zurzeit müssen Eltern den sonderpädagogischen Förderbedarf ihres Kindes beantragen. Integrationsklassen müssen bis November beantragt sein, um zu Beginn des nächsten Schuljahres eingerichtet werden zu können.

Ein Regionales Integrationskonzept bündelt vorhandene sonderpädagogische Angebote wie Integrationsklassen, Mobile Dienste oder Sonderunterricht für Sprachbehinderte. Es schafft eine flexible und bedürfnisorientierte Organisationsstruktur, die sich durch „Entwicklungsoffenheit" auszeichnet. Doch noch existiert es nicht, und wie und wo ein Angebot entstehen wird ist offen. Die Elterninitiative will der Idee öffentlichen Nachdruck verleihen und die Interessen der Eltern und ihrer Schulkinder vertreten, zunächst „über Möglichkeiten und Wege informieren", wie Ulrike Beudgen sagt.

„Es ist nicht das Ziel, die Förderschulen zu ersetzen. Ich sehe die sonderpädagogische Grundversorgung als zusätzliches Angebot", erklärt die Initiatorin, im Gegenteil: Förderschulen sind wichtiger Bestandteil des Konzeptes. „Die Förderschulen sind die Förderzentren, die Lehrer abstellen und den Einsatz von Betreuungskräften koordinieren." Ebenso wichtig ist ihr, „dass schon die Kindertagesstätten das Know-how für die Beurteilung der Kinder haben, und Wege einer individuellen Förderung aufzeigen" Ausdrücklich will Beudgen Kinder mit geistiger Behinderung in das Konzept einbezogen sehen, etwa Kinder mit Down-Syndrom oder Autismus, „Kinder, für die sonst nur die Förderschule in Frage kommt".

Eine Elterngruppe ist kein einsamer Vorstoß von Ulrike Beudgen. Es gibt zum Beispiel die Elterninitiative „Eifer e.V." in Göttingen, „Erik" in Peine oder „Mittendrin" in Hannover und die landesweite Gruppe „Autismus macht Schule". Die Holzmindenerin steht in Kontakt zu all diesen Gruppen und auch zur Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" und kann so auf eine Menge Erfahrung der Mitglieder zurückgreifen.

Für den Elterntreff in Holzminden. sucht Ulrike Beudgen Eltern von Kindern, die zum Beispiel unter Schulangst oder Schulunlust, unter Legasthenie oder Dyskalkulie, Sprachproblemen und Entwicklungsverzögerungen leiden. Gemeinsam mit Gleichgesinnten will man der Frage nachgehen, wie Integration in der Schule eine Chance für die betroffenen Kinder sein kann. Das erste Treffen findet am Dienstag, 4. November, ab 19 Uhr im Jugendzentrum Holzminden, Sollingstraße, statt.

Interessierte können Kontakt aufnehmen mit Ulrike Beudgen unter der Telefonnummer 05531/990481 oder per Mail an Ulrike_Beudgen_Holzminden@t-online.de. Informationen gibt es auch unter der Adresse http://gemeinsam-lernen-in-holzminden.blogspot.com.

Da der Tägliche Anzeiger Holzminden den Artikel nicht online gestellt hat, poste ich ihn heute in meinem Blog, damit Leser, die die hiesige Zeitung nicht beziehen, ihn lesen können und einen Kommentar dazu abgeben können. Ich freue mich auf eine rege Diskussion. Auch in Leserbriefen. Die Anschrift des Täglichen Anzeigers ist

Druck- und Verlagshaus
Hüpke & Sohn Weserland-Verlag GmbH
37603 Holzminden
Zeppelinstraße 10

oder per Mail info@tah.de

Montag, 20. Oktober 2008

Warum ich die beiden vorletzten Beiträge gepostet habe

Hallo, dieser Beitrag ist mal nur von mir. Die beiden unteren habe ich per Mail von der Bielefelder Initiative Eine Schule für alle erhalten (Link zur Mailingliste siehe rechts bei Weiterführendes). Dennoch möchte ich dazu Stellung nehmen, zumal die Hoffnung besteht, dass dadurch evtl. auch regionale Zeitungen sich bewogen fühlen, über das Thema Bildung bzw. Bildungsgipfel zu berichten. Sowohl die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen als auch der mittendrin e. V. (s. Weiterführendes) setzen sich für die Belange von Kindern mit Handicaps und für gemeinsamen Unterricht bundesweit ein. Mit der Presseerklärung gewähren sie einen wichtigen Einblick auf die heutige Bildungspolitik. Kinder, die eigentlich in die Gesellschaft integriert werden sollen, werden von ihr verschwiegen. Chancengleichheit aller Kinder wird so verhindert.

Die Selbsthilfegruppe "Gemeinsam lernen in Holzminden", die sich am Dienstag, dem 4. November 2008, zum ersten Mal im Jugend-zentrum Holzminden trifft, will sich mit dem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Bedarf in und um Holzminden befassen. Ein Thema wird das geplante Regionale Integrationskonzept sein. Außerdem werden verschiedene Gerüchte, die damit zusammenhängen, angesprochen, evtl. auch die Einrichtung von Integrationsklassen. Eine Tagesordnung liegt nicht vor.

Gehört noch zu der Presseerklärung des mittendrin e. V. und der LAG Gemeinsam leben gemeinsam lernen NRW

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen (als Dachverband für die Elternvereine zur Integration behinderter Kinder) schreibt anlässlich des Bildungsgipfels am 22. Oktober 2008 an Bundeskanzlerin Merkel und die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die Bildungsministerin des Saarlandes, Frau Kramp-Karrenbauer Frankfurt, 17.10.2008

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrte Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer,

aus Anlass des Bildungsgipfels am 22. Oktober wenden wir uns an Sie, um das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf inklusive Bildung in Ihr Blickfeld und das der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gipfels zu rücken. Schon die UN-Kinderrechtskonvention, zu der sich die Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 3. 3. 2006 ausdrücklich bekannt hat, verlangt in Art. 23, dass Bildung für Kinder mit Behinderungen „tatsächlich in einer Weise zugänglich“ sein muss, „die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.“ Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dies ohne Diskriminierung (Art. 2), unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3) und unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel (Art. 4) zu gewährleisten. Die Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die die Bundesrepublik demnächst ratifizieren wird, wird noch deutlicher. Sie postuliert „inclusive education“, was, wie Sie wissen, in der deutschen Übersetzung unzutreffend mit „integratives Bildungssystem“ wiedergegeben wurde. Davon sind wir in der Bundesrepublik weit entfernt. Fast einer halben Million Kinder und Jugendlicher wird sonderpädagogischer Förderbedarf bescheinigt und 85 % davon werden in d er Folge in Sonderschulen eingewiesen, viele gegen den Willen ihrer Eltern. Nur 15% der Kinder mit Förderbedarf werden an allgemeinen Schulen unterrichtet. Zum Vergleich: EU-weit besuchen 78,9% aller Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf allgemeine Schulen. Die Bundesrepublik liegt weit zurück. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Benachteiligungen bedeutet die Sonderschulkarriere den Einstieg in lebenslange Sonderwege neben der Gesellschaft. Gleichzeitig wird allen Kindern die Vielfalt der Gesellschaft in der Schule vorenthalten. Sie können so nicht im Alltag lernen, respektvoll und konstruktiv mit Andersartigkeit umzugehen. Das ist der Ausgangspunkt von gesellschaftlicher Ausgrenzung und gibt für die demokratische Kultur in diesem Land Anlass zur Besorgnis. Vor diesem Hintergrund erscheint uns dringend erforderlich, dass das Thema inklusive Bildung Eingang in Ihre Überlegungen über die Zukunft unseres Bildungssystems findet. Wie soll der Prozess in Richtung inklusive Bildung gestaltet werden? Wie sollen die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen umgesetzt und das Recht auf inklusive Bildung realisiert werden? Auch von diesen Fragen hängt die zukünftige Qualität von Bildung in Deutschland ab.

Mit freundlichem Gruß

BAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen
Sibylle Hausmanns
0 69 / 77 015 758

Bielefelder Initiative eine Schule für alle - Pressemitteilung: Bildungsgipfel ignoriert Behinderte

 

----- Original Message -----

From: Landesarbeitsgemeinschaft NRW

Sent: Monday, October 20, 2008 11:48 AM

Subject: Fwd: Pressemitteilung: Bildungsgipfel ignoriert Behinderte

Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen
Landesarbeitsgemeinschaft NRW e.V.
Postfach 160 225 - 44332 Dortmund
TEL 0231-7281011 FAX 0231-810041
MO - FR 09:00 bis 11:00 UHR

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: mittendrin-kongress@web.de
Verschickt: Mo., 20. Okt. 2008, 11:07
Thema: Pressemitteilung: Bildungsgipfel ignoriert Behinderte


LAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.

und

mittendrin e.V., Köln



20. Oktober 2008

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG


(Bildungs-) GIPFEL DER IGNORANZ

„Die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen ist für Bundund Länder offenbar
kein Thema.“
Dies stellt die stellvertretende Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft
Gemeinsam leben – gemeinsam lernen (NRW),
Ulrike Hüppe, vor Beginn des Bildungsgipfels
am 22. Oktober in Dresden fest. Die Situation
in allen Bildungsbereichen von der KiTa bis zur
Universität soll dort erörtert werden. Nur die
Bildung für Kinder mit Behinderungen steht
nicht auf der Tagesordnung.


„Die längst fällige Diskussion über das inter-
national kritisierte deutsche Sonder-
schulwesen bleibt wieder einmal aus“,
kritisiert Hüppe.

Die Sonderschulen sind die unsichtbare 4. Säule
unseres Schul-systems. „Wir sind es endgültig leid,
dass unsere behinderten Kinder in sämtlichen
Bildungsdiskussionen ignoriert werden“, sagt
Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein
mittendrin e.V. Mehr als 430.000 Kinder
werden bundesweit in Sonderschulen
unterrichtet. Mit der Einschulung
verschwinden sie – nach der Devise: Aus den
Augen, aus dem Sinn – aus der Mitte der Gesellschaft
und dem öffentlichen Interesse. Sie verbringen
ihre Schulzeit in Schulen, die sich keiner
systematischen externen Qualitätsprüfung
stellen müssen und weder in nationale noch
in internationale Vergleichsuntersuchungen
einbezogen werden.

Dabei sind die Alarmzeichen für ein
systembedingtes Bildungsdesaster im deutschen
Sonderschulwesen kaum zu übersehen. Der
2. Nationale Bildungsbericht der Bundesregierung
zählt, dass 77 Prozent der Sonderschüler ohne berufs-qualifizierenden Abschluss bleiben. Er stellt auch
fest, dass Kinder, wenn sie erst auf einer Sonderschule
sind, kaum eine Chance haben, in Regelschulen zurück
zu wechseln. Zudem belegen wissenschaftliche
Untersuchungen, dass Schüler im Schonraum
Sonderschule zu wenig lernen – allein, weil ihnen
die Anregungen durch andere Schüler fehlen. Erst
kürzlich beklagten auch Blinden- und
Gehörlosenverbände wieder die oftmals mangelnde
Förderung der Kinder.

Der Elternverein mittendrin e.V. fordert
Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, die
gesetzlich geforderte Barrierefreiheit öffentlicher
Einrichtungen endlich auch für die Schulen
durchzusetzen.
Die Schulen in Deutschland müssen integrationsfähig
werden, damit auch für Kinder mit Behinderungen
die Regelschule zur Regel wird. Anders ist
Chancengerechtigkeit für junge Menschen mit
Behinderungen nicht zu erreichen.
In den europäischen Nachbarländern gehen im
Schnitt mehr als 70 Prozent aller behinderten
Kinder in Regelschulen. „Es gibt keinen vernünftigen
Grund dafür, warum Deutschland 87 Prozent der
behinderten Kinder in Sonderschulen
aussortiert“, sagen die Eltern vom mittendrin e.V.

www.eine-schule-fuer-alle.info

Ihre Ansprechpartner:
Ulrike Hüppe 02389/ 537626
Eva-Maria Thoms 0171 540 97 88



Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam
leben – gemeinsam lernen (als Dachverband für
die Elternvereine zur Integration behinderter Kinder)
schreibt ... (s. o.)

Freitag, 10. Oktober 2008

Wieder auf englisch - mein meistbenutztes Chatprogramm


Dienstag, 7. Oktober 2008

Maßnahmen integrativer sonderpädagogischer Förderung und ergänzende Eingliederungshilfe

Sonderpädagogische Grundversorgung

für die Förderschwerpunkte
LERNEN,
SPRACHE,
EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG

Für diese Integrationsform können Schulträger seit 1998 über die Außenstelle der Landesschulbehörde Förderlehrerstunden beim Kultusministerium beantragen.
Die sonderpädagogische Grundversorgung beschränkt sich auf die Grundschule und ist seit August 2005 kein Modellversuch mehr! Sie ist das Kernelement eines Regionalen Konzeptes. Das Angebot zielt auf ca. 80 % aller Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf (spF) ab. (weiteres dazu s. Bild  Beitrag "Eine grafische Darstellung ...")

Mobile Dienste

für die Förderschwerpunkte
MOTORISCHE ENTWICKLUNG
SEHEN / HÖREN
EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG
AUTISMUS

Mobile Dienste werden zur zielgleichen Förderung eingesetzt und haben vorwiegend beratende Funktion
Schülerinnen z. B. mit einer KÖRPERBEHINDERUNG oder einer Sinnesbeeinträchtigung (HÖREN, SEHEN), die eine entsprechende allgemeine Schule besuchen, können durch 'Mobile Dienste' einer entsprechenden Förderschule im Unterricht der Regelschule unterstützt werden bzw. ihre Lehrkräfte können Beratung erhalten.

Integrationsklassen

für die Förderschwerpunkte
GEISTIGE ENTWICKLUNG
LERNEN (für den Förderschwerpunkt LERNEN in der Grundschule nur möglich, wenn kein RK vorhanden ist)
MEHRFACHBEHINDERUNG
AUTISMUS

Integrationsklassen (möglich bis einschließlich Klasse 10) ermöglichen lernzieldifferentes Lernen, d. h. die Unterrichtung der Integrationskinder erfolgt nach den Lehrplänen einer Förderschule.
Integrationsklassen sind bei Bedarf als eine besondere Organisationsform bei der Schulbehörde zu beantragen. Es werden dafür möglichst kleine Klassen mit bis zu 5 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gebildet. Je nach Anzahl der zu integrierenden Kinder und deren Förderbedarf gibt es eine stundenweise personelle "Doppelbesetzung" durch eine Regelschul- und eine Förderschullehrkraft. Die Stundenzuweisung richtet sich nach dem Förderschwerpunkt der Kinder und entspricht dem Gleichheitsprinzip, d. h. es wird die Anzahl von Förderstunden eingesetzt, die ein Kind in der entsprechenden Sonderschule erhalten würde.

Kooperationsklassen

für die Förderschwerpunkte
GEISTIGE ENTWICKLUNG
LERNEN

Eine Förderschulklasse wird in eine allgemeine Schule ausgelagert und kooperiert mit ein oder zwei Partner(Regel)klassen. Die gesamte personelle Ausstattung wird mit in die allgemeine Schule verlagert. Gefahr: Der Grad der Integration der Kinder mit Behinderung ist abhängig von der Intensität und Häufigkeit des tatsächlich durchgeführten gemeinsamen Unterrichtes. Vereinbaren die Lehrkräfte auf der Basis eines Kooperationsvertrages lediglich gemeinsame Projekte, so bleibt es bei Begegnungen, die nicht zu einer wirklichen Integration führen, da Prozesse der Auseinandersetzung - integrative Prozesse - vermieden werden können bzw. die wenige gemeinsame Zeit die Integration gar nicht ermöglicht.

Integrationshelfer mittels Eingliederungshilfe
Schulbegleitende behindertenspezifische
Einzelfallhilfen sind Leistungen zur Teilhabe
nach dem Sozialgesetzbuch SGB IX, den
§§ 53/54 SGB XII bzw. dem § 35 SGB XIII
(Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Sind aus schulischer Sicht zum Unterrichtsangebot im Einzelfall wegen einer Behinderung zusätzlich weitere Hilfen notwendig, um eine Teilhabe am Schulangebot zu gewährleisten, so können Eltern diese als Eingliederungshilfe beim Sozial- bzw. Jugendamt beantragen.
Die Schulbehörde entscheidet über den Lernort eines Kindes. Der Sozialhilfeträger ist an die Schulzuweisung durch die Schulbehörde gebunden.
Wird ein Kind mit Behinderung einer Regelschule zugewiesen oder besucht es eine Regelschule, ohne dass die Schulbehörde den Besuch einer anderen  Schule angeordnet hat, darf der Sozialhilfeträger nicht darauf verweisen, dass der Besuch einer Förderschule die Eingliederungshilfe überflüssig machen würde.

Aus einer eMail von Eifer e. V.. Beschrieben sind die unterschiedlichen Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung an allgemein bildenden Schulen.

Niedersächsisches Schulgesetz - seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis

  • § 4 Integration

"Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 1 Satz 2), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben."

"Regelintegration als gesetzliche Zielvorgabe"

"§ 4 begründet - unter den dort beschriebenen Voraussetzungen - den grundsätzlichen Vorrang der integrativen Erziehung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Besuch der Förderschulen (sog. Regelintegration). Die Schulbehörden müssen von sich aus - d. h. auch ohne Antrag der Erziehungsberechtigten - beim Vorliegen des sonderpädagogischen Förderbedarfes eines Kindes alle Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens prüfen: die Überweisung in eine Förderschule soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme darstellen, die auf den Einzelfall bezogen zu begründen ist. (s.  Kommentar zum NSchG - Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG 9/2005, § 4, S. 1)"

  • Erlass "Sonderpädagogische Förderung" (01.02.2005) www.schure.de >Förderschulen>

1.7.4 "Eine sonderpädagogische Grundversorgung der Grundschulen kann Wohnortnähe und Passung sonderpädagogischer Hilfen sowie Prävention sicherstellen. Förderschulen werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen beim Lernen, im emotionalen und sozialen Bereich, in der Sprache und beim Sprechen in den Grundschulen dauerhaft zusätzliche Stunden sonderpädagogischer Förderung zur Verfügung gestellt. Eine Überweisung in die Förderschule ist damit für die Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in diesen Schwerpunkten haben, in der Regel nicht erforderlich. ... Das Verfahren der Zuweisung von Förderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung wird durch das Kultusministerium festgelegt."

  • § 23 Besondere Organisation allgemeinbildender Schulen

"...
(3) Im 1. bis 10. Schuljahrgang der allgemeinbildenden Schulen können Integrationsklassen eingerichtet werden, in denen Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 2 Satz 1), gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden und in denen die Leistungsanforderungen der unterschiedlichen Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen.
(4) Eine besondere Organisation nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Genehmigung der Schulbehörde. Die Genehmigung wird auf Antrag des Schulträgers oder der Schule oder des Schulelternrats erteilt, wenn ein geeignetes pädagogisches Konzept vorliegt und die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Ein Antrag der Schule kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden."

Aus einer eMail von Eifer e. V..

Was bedeutet "Grundschule mit sonderpädagogischer Grundversorgung"?

  1. Dauerhafte Versorgung einer Grundschule mit Förderlehrerstunden
  2. Umfang der Stunden pro Woche = Anzahl Klassen x 2 (Schulkindergarten zählt ebenfalls)
  3. Die Schule hat Gestaltungsfreiheit bei der Organisation
    = enge Zusammenarbeit von Grundschullehrern und Sonderpädagogen

gegenseitige Beratung / Kompetenztransfer
Unterricht gemeinsam im Klassenverband mit Stunden in Doppelbesetzung
Einzel- oder Kleingruppen-Förderung

Was leistet eine Schule mit sonderpädagogischer Grundversorgung?

  • Gemeinsamer Unterricht für alle Kinder, auch der mit einem festgestellten Förderbedarf LERNEN (zieldifferent) / SPRACHE / EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG
  • Kinder mit vermuteten Lernschwierigkeiten können ohne ein vorgeschaltetes "Verfahren auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes" in die Grundschule aufgenommen werden und erhalten Förderung
  • Lernschwierigkeiten können früh erkannt werden - frühzeitige Förderung (Prävention)
  • Kinder mit vermuteter Lernbehinderung werden prozessbegleitend überprüft, eine Aussonderung droht nicht
  • Kinder mit festgestelltem Förderbedarf LERNEN verbleiben in der Grundschule, eine Umschulung in eine Förderschule wird in der Regel  vermieden.

- sie werden in der Grundschule nach den Richtlinien der Förderschule LERNEN unterrichtet

- sie erhalten ein Zeugnis mit Vermerken, nach welchen Richtlinien sie unterrichtet werden

Ergänzung: Kinder mit Behinderung, u. a. mit festgestelltem Förderbedarf EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG können bei Bedarf Eingliederungshilfe (behindertenspezifische Individualbetreuung) nach dem SGB VIII in ambulanter Form (individuelle Begleitung während des Unterrichts durch einen Integrationshelfer) erhalten oder (in einer Region ohne öffentliche Förderschule ES) mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Förderschule ES in freier Trägerschaft besuchen.

Wie geht es weiter nach der Grundschule?

Bei einem zieldifferenten Förderbedarf LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG (Lehrpläne Förderschule) entweder

Integrationsklasse nach § 23 NSchG oder

Kooperationsklasse nach § 25 NSchG, ausgelagerte Klasse einer Förderschule LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG

Erhalten per eMail von Eifer e. V.

Samstag, 4. Oktober 2008

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Normalerweise sollte hier die Karte Holzminden, Jugendzentrum auftauchen. Falls das nicht klappen sollte, bitte an mich wenden.

Grund der Veröffentlichung ist die Tatsache, dass dort das erste Treffen der Selbsthilfegruppe Gemeinsam lernen in Holzminden stattfindet. Sobald der entsprechende Artikel im Täglichen Anzeiger Holzminden erschienen ist, wird der genaue Termin veröffentlicht.

Mittwoch, 1. Oktober 2008

Eine grafische Darstellung des Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

 

Verfahren auf Feststellung

So kompliziert kann das Leben eines Kindes (und seiner Eltern) sein. Das ist nur die Beantragung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dazu kommt evtl. noch die Beantragung einer Integrationsklasse. Wenn ein regionales Integrationskonzept besteht, für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderbedarf in allen Bereichen außer Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung und in der Sekundarstufe I. Wenn es kein RiK gibt, auch für Kinder in den Bereichen Sprache und Lernen. Für die Kinder mit Förderbedarf im Bereich soziale/emotionale Entwicklung besteht im Landkreis Holzminden die FESE, die ebenfalls eine integrative Beschulung vorsieht.

Freitag, 19. September 2008

1. Integration ist Menschenrecht

Ein Auszug aus dem neuen Wegweiser durch's AO-SF-Verfahren des Vereins mittendrin e. V.. Er enthält neben Informationen über die Möglichkeiten, wie man in Nordrhein-Westfalen integrativ beschult werden kann, auch mehrere Adressen, wohin betroffene Eltern sich hinwenden können, um umfassende Beratung zu erhalten. Die nächste ist in Bielefeld.

In Deutschland gehen behinderte Kinder auf Sonder-schulen. Ganz selbstverständlich. Wir halten das für falsch. Auch Kinder mit Behinderungen sind in
erster Linie Kinder. Sie haben ein Recht darauf, gemeinsam mit allen anderen Kindern aufzuwachsen und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Wer sie
zehn Jahre lang – und damit für die gesamte Schul-zeit – von den anderen Kindern trennt und unter „Ihresgleichen“ aufwachsen lässt, behindert sie bei der Integration in die Mitte der Gesellschaft. Den fehlenden Kontakt zu (nicht oder anders behinderten) Gleichaltrigen kann ihnen keine noch so gute
Förderung in den Sonderschulen ersetzen.
Dass Integration möglich ist, zeigen uns die anderen europäischen Länder.
Italien kennt keine Förderschulen. Auch Norwegen und Schweden unterrichten rund 95 Prozent der behinder-ten Kinder in den allgemeinen Schulen. Im Schnitt
wachsen in Europa fast 70 Prozent aller behinderten Kinder integriert auf. In Deutschland sind es gerade einmal 13 Prozent. Integrative Schulen sind hierzu-lande die große Ausnahme. Ein Wahlrecht für Schüler und Eltern besteht de facto nicht. Immer wieder werden Kinder gegen den ausdrücklichen Willen ihrer Eltern einer Sonderschule zugewiesen. Damit verstößt Deutschland ebenso gegen europäische Beschlüsse wie gegen die UN-Kinderrechtskonvention und
die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die ein inklusives (alle Menschen ein-beziehendes) Bildungssystem auf allen Ebenen vorschreibt.
Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen – trotz allem – helfen, für Ihr Kind einen Weg in die Integration zu finden. Dazu erklären wir die Verwaltungsverfahren
und informieren, wer jeweils zuständig ist. Wir geben Ihnen als Argumentationshilfe einige Gerichtsurteile an die Hand. Und wir geben Ihnen vorweg einen Rat:

Legen Sie sich frühzeitig eine gute Rechtsschutz-versicherung zu, die Sie ausdrücklich auch bei Verwaltungsgerichtsverfahren und Schulange-legenheiten unterstützt.

Dass es in Nordrhein-Westfalen den „Gemeinsamen Unterricht“ im Schulgesetz und in der Praxis gibt, haben Eltern in den 80er Jahren erkämpft. Damals entstanden „Integrationsinseln“ in Bonn, Aachen, Köln, Bielefeld und Wuppertal, in denen es einige Jahre lang gelungen ist, für (fast) jedes Kind, dessen Eltern auf eine integrative Schule bestanden, auch einen Platz im
Gemeinsamen Unterricht zu finden.
Seither ist die Versorgung mit integrativen Schulen wieder schlechter geworden – und das, obwohl die Landesregierung sich jedes Jahr rühmt, wieder mehr
Sonderpädagogen-Stellen für den Gemeinsamen Unterricht geschaffen zu haben. Einige Schulen, die vor Jahren behinderte Kinder aufgenommen haben, tun dies heute nicht mehr. An anderen Schulen hat die Qualität des Gemeinsamen Unterrichts gelitten, mit der Folge, dass sie keine schwerer behinderten Kinder mehr aufnehmen, sondern nur noch solche mit leich-tem Förderbedarf.
Die Gründe dafür liegen auch in der Personalpolitik des Landes: Immer wieder wurde etwa an Stundenzu-teilungen herumgekürzt und Lehrer-Arbeitszeiten
wurden verdichtet. So wurde zum Beispiel festgelegt, dass die „Förderkinder“ für die allgemeine Lehrer-versorgung der Schule nicht mehr mitgezählt werden.
Der Sonderpädagoge ist also nicht mehr zusätzlich da. Die Verschlechterung der Bedingungen lässt sich insbesondere am Verschwinden der geistig behinderten
Kinder aus dem Gemeinsamen Unterricht der Grund-schulen ablesen:
Ihre Zahl ist zwischen 2004 und 2007 auf ein Viertel zurückgegangen – von 1080 auf 276.
Für Sie als Eltern bedeutet das: Der Fall, dass Sie für Ihr Kind Gemeinsamen Unterricht und damit Integration beantragen, und die Angelegenheit dann „läuft“, ist die große Ausnahme. Die Regel ist: Sie werden mit Ihrem Wunsch nach Integration auf Skepsis und Unver-ständnis stoßen. Sie werden sich selbst um eine Schule bemühen müssen, die Ihr Kind aufnimmt. Sie können sich erfahrungsgemäß nicht darauf verlassen, dass Ihre Rechte im Verwaltungsverfahren ausge-schöpft werden und das Verfahren korrekt durchgeführt wird.

Leider gilt für uns in Nordrhein-Westfalen: Wer Inte-gration will, muss kämpfen! 

NRW: Neuer Wegweiser durch´s AO-SF-Verfahren

Dieser Artikel ist zu finden auf der Seite von Eine Schule für alle. Interessant für alle, die in Nordrhein-Westfalen leben und dort Kinder in der Schule haben.

Ihr Kind soll auf die Sonderschule? Wenn behinderte Kinder in die Schule kommen, stecken sie und ihre Eltern plötzlich mitten in einem undurchschaubaren Verwaltungsverfahren. Kann mein Kind auch in eine Regelschule gehen? Wer ist eigentlich für was zuständig? Darf ich gar nicht mit bestimmen, auf welche Schule mein Kind geht? Was ist eine Schulbegleitung? Und wer trägt eigentlich die Fahrtkosten? Nur wer das sogenannte AO-SF-Verfahren kennt, kann seine Rechte auch wahr-nehmen. Deswegen haben wir die Broschüre "Wo bitte geht´s zur Integration" zusammengestellt.

Sie erklärt das AO-SF-Verfahren, gibt Ihnen einige Gerichtsurteile an die Hand und zeigt, wo es in Ihrer Nähe Elterninitiativen für Integration in der Schule gibt. Die Broschüre gibt es hier zum Download (ca. 1 MB) oder als Papier-Broschüre kostenlos (Spenden sind natürlich willkommen) beim mittendrin e.V. (siehe Kontakt/Impressum).

Downloads

    Freitag, 12. September 2008

    Nordrhein-Westfalen soll Schule für alle ermöglichen

    Diese Nachricht steht in einem Feed der kobinet-Nachrichten (siehe unten). Sie  besteht aus Teilen einer Pressemitteilung des SoVD Nordrhein-Westfalen vom 03.09.2008.

    Nordrhein-Westfalen soll Schule für alle ermöglichen


    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist diese ... (Read more at source)
    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist diese Woche dem nordrhein-westfälischen Bündnis "Eine Schule für alle" beigetreten. Das Bündnis, dem

    verschiedene soziale Organisationen angehören, fordert den gemeinsamen Unterricht von Klasse 1 bis 10. "Es darf nicht länger sein, dass soziale Herkunft und Behinderung über den Bildungsabschluss entscheiden, nur weil die Kinder von Anfang an in unterschiedliche Schulformen aufgeteilt werden", so Landesvorsitzende Marianne Saarholz.

    [BI-eineschulefueralle] Interview mit Marianne Demmer

    Eine etwas ältere Information der Bielefelder Initiative Eine Schule für alle aber noch nicht so alt, dass sie überholt ist.

    Halllo, unter http://www.jungewelt.de/2008/09-10/040.php findet sich ein Interview mit GEW-Vorstandsmitglied Marianne Demmer. Gruß, Helmut Brinkmann-Kliesch

    Besuchen Sie Ihre Group im Web unter: http://de.groups.yahoo.com/group/BI-eineschulefueralle/ (Yahoo!-ID erforderlich) Mit der Nutzung von Yahoo! Groups akzeptieren Sie unsere: http://de.docs.yahoo.com/info/utos.html

    accessCast - Barrierefreie PDF

    Dieses ist ein kurzer Test, wie sich auf meinem Blog eine vorgelesene pdf-Datei einfügen lässt. Demnächst mehr davon. Zu finden auf "einfach für alle", dort auf podcast klicken. Leider kann ich noch keine Tipps geben, wie man ohne Mausklick auf die Seite kommt.

    accessCast - Barrierefreie PDF

    [BI-eineschulefueralle] Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung gegen "verbissene Debatten" über Schulstruktur

    Ich möchte es nicht versäumen, auf die folgende Information hinzuweisen. Sie kommt von der Bielefelder Initiative Eine Schule für alle.

    Liebe MistreiterInnen,
    auf der Website der Bertelsmann-Stiftung findet sich folgender Beitrag, in dem ein Vorstandsmitglied der Stiftung negativ Stellung zu unserer Forderung nimmt:
    "Gütersloh, 01.09.2008
    Verbissene Debatten über Schulstruktur beenden
    Im Streit über das deutsche Bildungssystem hat ein Experte "verbissene Debatten" über die Schulstruktur entschieden abgelehnt. "Die Schulstruktur-Debatte, seit Jahrzehnten mit Leidenschaft geführt, halte
    ich heute für unnötig bis kontraproduktiv", sagte Dr. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung und früherer Hamburger Wissenschaftsenator, der Deut-schen Presse-Agentur dpa in Gütersloh. "Alte
    politische Grabenkämpfe bringen da nichts mehr." Wichtiger als die Aufteilung in Gymnasium, Real- und Hauptschule sei es, sich auf einheitliche Bildungsziele zu einigen: "Was muss ein 15-Jähriger
    können?".........."
    alles unter:
    http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_89731.htm
    --
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    Es kann nicht ausreichen, Bildungsziele darauf zu beziehen, was ein fünfzehnjähriger Schüler / Schülerin können muss. Ihr / ihm muss auch die Gelegenheit gegeben werden, dieses Wissen zu erwerben. Oder will Dr. Dräger zieldifferent das Wissen staffeln?

    Donnerstag, 11. September 2008

    Artikel über Regionales Integrationskonzept Bezirksregierung Braunschweig

    Als Ergänzung ein Beitrag von der Homepage der damaligen Bezirksregierung Braunschweig aus dem Jahr 2003:

    Sonderpädagogische Grundversorgung

    Auf der Grundlage der Rahmenplanung kann eine sonderpädagogische Grundversorgung aller Klassen einer Grundschule entwickelt werden.
    Sonderpädagogische Grundversorgung als Erweiterung der eher klassenbezogenen zur systembezogenen (die ganze Schule umfassenden) Zusammenarbeit ist integrativ und präventiv: Schüler mit spezifischem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Sprechen und Verhalten sollen in der wohnortnahen Grundschule verbleiben und integrativ gefördert werden. Zugleich sollen frühzeitige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen der Ausprägung von Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen vorbeugend entgegenwirken.
    Sonderpädagogische Grundversorgung bedeutet:
    Der Grundschule werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen beim Lernen, im Verhalten, in der Sprache und beim Sprechen Sonderschullehrerstunden zur Verfügung gestellt. Wohnortnähe und Passung der sonderpädagogischen Hilfen werden damit gesichert.
    Sonderpädagogisch zu fördernde Schülerinnen und Schüler müssen zumindest in den ersten beiden Schuljahren nicht mehr ausgewiesen werden, wenngleich Diagnostik als Grundlage der Förderung notwendig bleibt.
    Eine Überweisung in die Sonderschule ist für die Schülerinnen und Schüler, die Bedarf an sonderpädagogischer Förderung in den genannten Förderschwerpunkten haben, nicht mehr erforderlich.
    Die Zuweisung von Sonderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung erfolgt auf der Basis eines Rechenwerts, der in Orientierung an der Häufigkeit sonderpädagogischen Förderbedarfs in den genannten Förderschwerpunkten und an den Anteilen für präventive Arbeit ermittelt wird. Der Grundansatz beträgt zwei Stunden pro Klasse. Den Förderzentren wird ein Stundenkontingent zugewiesen, das nach regionalen und lokalen Gesichtspunkten (z.B. Anzahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler) verteilt wird.
    Die Grundschulen entscheiden in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum, wie die zugewiesenen Sonderschullehrerstunden eingesetzt werden. Sie erstellen ein Förderkonzept, in dem sowohl Gemeinsamer Unterricht als auch Unterricht in zeitlich begrenzten Fördergruppen ausgewiesen sind.
    Sonderpädagogische Grundversorgung verbindet die stützende und vorbeugende mit der gezielten sonderpädagogischen Förderung.
    Sonderpädagogische Grundversorgung steht im Zusammenhang mit einer sich inhaltlich, organisatorisch und didaktisch-methodisch verändernden Grundschule.
    Sonderpädagogische Grundversorgung in der Grundschule erfordert eine intensive Kooperation der Lehrkräfte innerhalb des Kollegiums und mit dem Umfeld der Schule.

    Förderzentrum
    Das niedersächsische Schulgesetz bestimmt seit 1993, dass die Sonderschulen nicht nur für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zuständig sind, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemeinen Schule gefördert werden können.
    Die Sonderschule ist zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die andere Schulformen besuchen (§ 14 Abs. 4 NSchG).
    Sie unterstützt als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege.
    Dies geschieht durch den Einsatz von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern, in Einzelfällen auch von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen.
    Regionale Integrationskonzepte werden immer im Zusammenhang mit einer Sonderschule als Förderzentrum entwickelt und umgesetzt. Die Bezeichnung Förderzentrum ist ein Qualitätsmerkmal einer integrativ ausgerichteten und auf Kooperation mit der allgemeinen Schule bezogenen Sonderschule. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.

    Walter-J. Herrmann
    Bezirksregierung Braunschweig
    Schulabteilung
    Dezernatsleiter
    Wilhelmstr. 62-69
    38100 Braunschweig

    Quelle: http://www.eifer-ev.de

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    Mittwoch, 3. September 2008

    Ohrenkuss - Das Wörterbuch

    Diese Bitte habe ich dem RSS-Feed des Blogs Down Syndrom (Achtung: Feedreader erforderlich) entnommen. Vielleicht machen sich meine (wenigen?) Leser mal Gedanken, wo und in welchem Zusammenhang dieses Buch besprochen werden kann. Ich denke, die Macher des Ohrenkuss freuen sich über Ihre/Eure Unterstützung.

    Ohrenkuss-Das Wörterbuch


    Wir sammeln Ideen, wie wir unser Ohrenkuss-Buch elegant bewerben knnen. Habt Ihr Ideen? In welcher Zeitung und in welchem Magazin ... (Read more at source)
    Wir sammeln Ideen, wie wir unser Ohrenkuss-Buch elegant bewerben können. Habt Ihr Ideen? In welcher

    Zeitung und in welchem Magazin könntet Ihr Euch vorstellen eine Besprechung zu lesen? Kennt Ihr jemanden, der bei einer Zeitung oder einem Magazin schreibt -könnt Ihr uns da empfehlen?
    Das Buch geht jetzt in Druck und ist bald fertig. Dann geht die aufregende Phase des Verkaufs und der Öffentlichkeitsarbeit los. Hier könnt Ihr mehr über das Buch erfahren:
    http://www.ohrenkuss-das-buch.de
    Wir freuen uns über Unterstützung und Anregungen. Eure Redaktion Ohrenkuss

    [BI-eineschulefueralle] SPD-Bildungskonzept

    Den Diskussions"auftrag" gebe ich an die interessierte Öffentlichkeit (?) weiter. Bitte eifrig kommentieren.

    Liebe MitstreiterInnen,
    unter http://www.spd.de/menu/1755538/ findet Ihr das heute vom Parteivorstand der SPD verabschiedete Bildungskonzept. Schaut selbst, aber die Formulie-rungen unter "Länger gemeinsam lernen" sind nicht gerade in die "Vollen".
    Gruß,
    Helmut
    --
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    Mode von Hess natur

    Hess Natur

    Donnerstag, 28. August 2008

    Das System sonderpädagogischer Förderung in Niedersachsen (Eifer e. V.)

    Zur Erklärung der Grafik:

    Die ersten Jahre in der Grundschule

    = Sonderpädagogische Grundversorgung an Grundschulen (seit 1998 möglich) Kernbereich eines regionalen Konzeptes für ca. 80 % aller Kinder mit sonderpädagogischer Förderung Förderschwerpunkte Lernen, Sprache emotional-soziale Entwicklung

    und

    = Mobile Dienste (lernzielgleich) vorwiegend Beratung in den Förderschwerpunkten motorische Entwicklung, sehen, hören, emotional-soziale Entwicklung, ggf. Autismus

    sonst

    Integrationsklassen (lernzieldifferent) Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, lernen (in der Grundschule nur möglich, wenn kein Regionales Integrationskonzept vorhanden, sonst ab der Sekundarstufe I), Mehrfachbehinderung, ggf. Autismus 

    RegionalesIntegrationskonzept

    Ein Regionales Konzept (RK) ist die Weiterentwicklung der Formen sonderpädagogischer Förderung mit integrativer Ausrichtung in einem Vor-Ort-Konzept. Der Kernbereich eines RKs sind Grundschulen mit sonderpädagogischer Grundversorgung.

    [BI-eineschulefueralle] Studie Böckler-Stiftung

    Diese Mail habe ich von der Bielefelder Initiative Eine Schule für alle erhalten.

    Liebe Freundinnen und Freunde,
    sicherlich werdet Ihr auch in der heutigen Tagespresse von der Studie der Hans-Böckler-Stiftung gelesen haben.
    In dieser Studie wird auch unsere Forderung nach "Einer Schule für alle" berücksichtigt.
    Ich habe hier das entsprechende Unterkapitel unten einkopiert.
    Die Studie gibt es unter:
    http://www.boeckler.de/pdf_fof/S-2008-88-2-1.pdf
    Gruß,
    Helmut Brinkmann-Kliesch
    _____________________________________________
    aus: 3.2.2.4. Gemeinsamer Unterricht bis zum Abschluss der Sekundarstufe I von Roman Jaich
    "3.2.2.4. Gemeinsamer Unterricht bis zum Abschluss der Sekundarstufe I
    Mit dem gegliederten Schulsystem leistet sich Deutschland nicht nur ein teures, sondern auch ein stark differenziertes und unüberschaubares, vor
    allem aber sozial selektives System. Der Zugang zum Gymnasium ist vor allem vom Bildungsstand der Eltern abhängig. Damit trägt das gegliederte Schulsystem zu einer Stabilisierung bestehender Bildungseliten bei.
    Eine gemeinsame Schule führt nicht nur zu mehr Chancengleichheit, langfristig ist sie auch - regional unterschiedlich - günstiger.

    Gerade im ländlichen Raum ist die Vorhaltung ver-schiedener Schultypen mit erheblichen Kosten verbunden. Trotzdem geht die Einführung einer solchen
    gemeinsamen Schule zunächst mit - vermutlich - erheblichen Aufwendungen einher.
    So unterschiedlich die Ansätze, das gegliederte Schulsystem zu überwinden, die unter verschiedenen Begriffen firmieren wie „Berlin wird skandinavisch schlau“, „eine Schule für alle“ oder „Gemeinschaftsschule“, so unterschiedlich ist auch die konkrete Ausgestaltung. Dies macht eine
    Ermittlung der erwarteten Kosten, die mit einer solchen Einführung verbunden sind, unmöglich. Stattdessen können hier nur Hinweise darauf gegeben werden, welche ressourcenrelevanten Faktoren berücksichtigt
    werden müssen. Dazu gehört sicherlich der Ganztagsbetrieb, auf den dafür notwenigen Ressour-cenbedarf wurde weiter oben bereits hingewiesen, dazu
    gehört weiterhin eine geringere Klassenfrequenz und schließlich eine veränderte Ausstattung mit z.B. Sozial-pädagogen.
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass eine gemein-same Schule von der ersten bis zur 10. Klasse einen Umbau erfordert, der weit über die 5. bzw. 7. bis 10. Klasse hinausreicht. Bereits die Primarstufe muss so
    strukturiert werden, dass der gemeinsame Übergang im Klassen-verband in die Sekundarstufe I möglich ist. Schließlich sind die Veränderungen, die sich für die Sekundarstufe II ergeben, bisher noch gar nicht in der
    Diskussion präsent.
    Statt eine Kostenrechnung zu präsentieren, die keine substantiellen Vorschläge enthält, wird daher an dieser Stelle vorgeschlagen, die erwarteten Kosten beispiel-haft zu ermitteln, was aber auch im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist. Sinnvoll wäre, die im Aufbau
    befindlichen Schulen mit gemeinsamem Unterricht näher zu untersuchen. In Schleswig-Holstein werden seit dem Schuljahr 2007/2008 an sieben Standorten Gemeinschaftsschulen eingeführt, und in Berlin erfolgt seit 2008 die Erprobung von Gemeinschaftsschulen im Rahmen eines Modellprojektes. Eine qualitative Unter-suchung dieser Schulen erscheint als der einzig sinn-volle Weg, eine Vorstellung von den Kosten zu erhal-ten, die mit der Einführung verbunden sind."
    --
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    Mittwoch, 27. August 2008

    AW: [BI-eineschulefueralle] Kritik an Bertelsmann-Umfrage aus Bayern

    Hier der Artikel der Bielefelder Initiative Eine Schule für alle für alle diejenigen, die (noch?) kein Yahoo-Account haben. Es gibt aber auch eine Mailingliste ohne Yahoo. Dort muß man sich aber auch eintragen. Zu finden unter www.bi-eineschulefueralle.de

    Lieber Helmut,

    da hast du ja etwas aus dem bayrischen Tollhaus gefunden. Das ist ja ebenso idiotisch wie das heutige Sommer-Gewitter (siehe NW), mit dem die Ministerin die Gesamtschulen als Blitzableiter benutzt, um nicht selbst vom Blitz des Göttervaters Jürgen R. getroffen zu werden.

    Ich habe die Feedbackmöglichkeit von bildungsklick genutzt und folgendes geschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ihre Pressemitteilung vom 1.8.08 zum Abschluss des Schuljahres hat mich doch etwas verwundert. Hat man denn in Bayern innerhalb kürzester Zeit (zumindest für Realschulen)die Sitzenbleiberquote auf Null gedrückt ?
    Bisher kannte ich aus Statistiken nur den bayerischen Spitzenplatz in Deutschland, demzufolge fast 40 % aller schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler in Bayern einmal in ihrer Schulzeit ein Schuljahr nicht erfolgreich bestanden haben.
    Sollte es ein Geheimrezept in Bayern geben, das ein Sitzenbleiben absolut ausschließt, dann wäre doch damit eine pädagogische Revolution ausgebrochen. Alle anderen Bundesländer müssten dies umgehend übernehmen. Oder hat man die Noten "fünf" und "sechs" einfach abgeschafft, denn die musste es ja bisher entsprechend der Gaußschen Normalver-teilung geben. Dies hat ja auch zur Goldmedaille für Deutschland im Sitzenbleiben geführt. Nur korrupte Lehrer in einigen afrikanischen Ländern
    erreichen höhere Sitzenbleiber-Quoten, dies wird aber als illegales Doping nicht anerkannt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr.Gerfried Stanzel, Schulleiter a.D.

    Euch auch schöne Grüße

    Gerfried

    P.S. Zum heutigen NW-Artikel (Neue Westfälische, Anmerkung der Schreiberin) wird es noch einen Leserbrief von mir geben.

    --- veränderbar - Zukunftswerkstätten und mehr / Helmut Brinkmann-Kliesch <veraenderbar@web.de> schrieb am Mi, 20.8.2008:

    Von: veränderbar - Zukunftswerkstätten und mehr / Helmut Brinkmann-Kliesch <veraenderbar@web.de>
    Betreff: [BI-eineschulefueralle] Kritik an Bertelsmann-Umfrage aus Bayern
    An: "Mailingliste Bielefelder Initiative Eine Schule" <bi-eineschulefueralle@yahoogroups.de>
    Datum: Mittwoch, 20. August 2008, 15:45

    Liebe MitsteiterInnen,
    das in Bayern gewußt wird, wo es lang geht, persi-flierte vor etlichen Jahren schon Konstantin Wecker.
    Unter:
    http://bildungsklic k.de/pm/62431/ pressemitteilung -zur-emnid- umfrage-im- auftrag-der- bertelsmann- stiftung- ist-hier- manipulation- im-spiel/
    können wir nun lesen, dass dies "immer noch" gilt.
    In einer weiteren Pressemitteilung der Landes-elternschaft Realschule Bayerns, unten angefügt auf der genannten Seite, heißt es:

    "Straubing,
    01.08.2008. Wir gratulieren allen Schülerinnen und Schülern zum erfolgreichen Bestehen des Schuljahres. Ebenso bedanken wir uns bei allen Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen und allen anderen beteiligten Gremien,
    die zum Gelingen des Schulerfolgs für unsere Kinder beigetragen haben.
    Vielfach wissen wir, ..."

    Kann mir kaum vorstellen, dass ALLE Schülerinnen
    und Schüler ihr Schuljahr erfolgreich bestanden haben. Aber, vielleicht unterschätze ich da ja die bayrische Schulpolitik hinsichtlich des Sitzenbleibens. ...
    Gruß,
    Helmut
    --
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    Pressemitteilung des Landeselternrates Bayerischer Realschulen zum Abschluss des Schuljahres

    Diesen Artikel setze ich einfach mal unkommentiert (es handelt sich um den gesamten Text) hierhin. Ich wurde auf ihn aufmerksam gemacht durch die Bielefelder Initiative Eine Schule für alle (um den Artikel lesen zu können, braucht man eine Yahoo-ID und muss sich bei der Yahoo group anmelden). Er ist zu finden auf bildungsklick.de.
    "Straubing, 01.08.2008

    Wir gratulieren allen Schülerinnen und Schülern zum erfolgreichen Bestehen des Schuljahres. Ebenso bedanken wir uns bei allen Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen und allen anderen beteiligten Gremien, die zum Gelingen des Schulerfolgs für unsere Kinder beigetragen haben.

    Vielfach wissen wir, dass über das normale Maß hinaus an unseren Schulen gearbeitet wird und viele Anstrengungen auf sich genommen werden, um die Schülerinnen und Schüler zum erfolgreichen Abschluss zu führen. Gleichzeitig sprechen wir aber die Bitte aus, dass dort, wo die Erziehungspartnerschaft noch nicht so funktioniert wie sie sein soll, sich zum neuen Schuljahr die Bereitschaft entfaltet, mit allen als gleichwertige Partner zum Wohle unserer Kinder zusammenzuarbeiten, so dass auch die vergleichsweise wenigen Kinder, die das Schuljahr wiederholen müssen, das neue Schuljahr erfolgreich meistern können.

    Die bayerische Staatsregierung macht hier bereits einen weiteren wichtigen Schritt und kündigt weitere Verbesserungen an. Wir fordern natürlich von der neuen Regierung im Herbst die angekündigten Maßnahmen umzusetzen und die versprochenen Zusagen einzuhalten. Vor allem um eine individuelle Förderung gewährleisten und ausbauen zu können, ist die Stärkung unseres hervorragenden gegliederten Schulsystems unumgänglich. Jeder, der auch nur scheibchenweise eine Änderung unseres bayerischen Bildungssystems in andere Richtungen fordert, nimmt unseren Kindern die Chance, ihren individuellen Neigungen entsprechend an unseren Schulen gefördert und gefordert werden zu können. Weiterhin wollen wir den stufenweisen Abbau der noch zu großen Klassen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung durch ortsbezogene und bedarfsgerechte Konzepte für unsere Realschulen.

    Wir wünschen der ganzen Schulfamilie in Bayern erholsame und entspannte Sommerferien, um danach wieder positiv und gestärkt das neue Schuljahr beginnen zu können. Denn nur positiv motivierte Kinder, Eltern und Lehrkräfte können Leistung erbringen!

    Ingrid Ritt
    Landesvorsitzende"

    Pressekontakt zu dieser Meldung

    Ingrid Ritt
    Landesvorsitzende
    Welser Str. 29 - 94315 Straubing
    Telefon: 09421 - 722 53
    Telefax: 09421 - 923 768


    Marquess-Gitarrist an die G 8: Bildungschancen für alle

    Folgendes Video wurde auf MyVideo am 12.05.2008 um 20:34 Uhr eingestellt. Ich hoffe der Link funktioniert.

    Montag, 25. August 2008

    Weniger Schüler, mehr Lehrer – "Service-Telefon Schule" wird geschaltet

    Ein RSS-Feed vom bildungsklick. Hier steht auch der komplette Inhalt.

    Die Sommerferien gehen zu Ende. Morgen beginnt das Schuljahr 2008/2009. Dies hat heute Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann zum Anlass genommen, um Zahlen, Daten und Fakten rund um das Thema Schule vorzulegen.

    Schon etwas her, der Schulanfang, aber immer noch aktuell ...!

    Die Telefonnummer ist 0511 / 120 7216. Wer besorgt ist wegen der Unterrichtsversorgung, kann dort an Werktagen von 8 bis 17 Uhr anrufen.

    Diese Landesregierung investiert in die Zukunftschancen unserer Kinder

    Dieser RSS-Feed ist von  Bildungsklick.

    "Die Zahlen sprechen für sich: Seit 2002 haben wir die Ausgaben für den Kultusbereich in Niedersachsen um rund 650 Millionen Mio. Euro erhöht. In den letzten fünf Jahren haben wir über 15.000 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Wir haben heute so viele Lehrkräfte wie nie zuvor, insgesamt rund 86.000, und das bei rückläufigen Schülerzahlen. Deshalb lautet mein Fazit: An der Bildung wird in Niedersachsen nicht gespart. Wir investieren in die Zukunftschancen unserer Kinder!" Mit dieser Einschätzung reagierte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann auf die Äußerungen von Lehrerverbänden am Montag, dem 18.08.2008.

    Willkommen – Bienvenue – Welcome !

    Seien Sie als Gast auf meiner Homepage herzlich willkommen!
    Ich habe für Sie aktuelle Informationen, Termine, Pressemitteilungen etc. zusammengestellt. Falls Sie Fragen oder Anregungen hierzu haben, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an.
    Ihre
    Elisabeth Heister-Neumann

    So fängt die Homepage der Kultusministerin des Landes Niedersachsen an. Wenn man sich weiterklickt bis zu den Presseberichten, kann man folgenden Artikel des newsclicks lesen.

    "Noch nie gab es so viele Lehrer in Niedersachsen"

    HANNOVER. Das Zeugnis von der SPD ist schlecht. "Die Ministerin versucht unterschiedliche Brandherde zu löschen, aber mit einem viel zu kleinen Eimer", so die SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt gestern im Landtag.

    Reformen vom verkürzten Abitur bis zur eigen-verantwortlichen Schule, große Klassen, ein Ansturm auf die Gymnasien, Lehrer-Nachwuchsmangel in Fächern von Latein bis Sport, Kampf um Geld für zusätzliche Stellen – Niedersachsen kann seine Baustellen in der Schulpolitik in der Tat kaum noch zählen.

     

    Knapp 4600 Lehrer, so Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) gestern im Landtag, wollen wie 1998 zugesichert vom neuen Schuljahr an als Aus-gleich für die Überstunden entsprechend weniger unter-richten – über die Rückkehr zur alten Stundenzahl hinaus.

     

    Rund 1800 Lehrer wollen die Überstunden nicht in Zeit, sondern in Geld ausgeglichen haben: teuer, aber gut für die Unterrichtsversorgung. Weitere 1000 Lehrer wollen laut Ministeriumssprecher Stefan Muhle mit Rücksicht auf die Lage erst in vier Jahren, andere blockweise von ihrem Recht auf Zeitausgleich Ge-brauch machen.

     

    "Damit unterrichten rund ein Drittel der Lehrer, die zum Sommer Anspruch auf Ausgleich haben, weiter die ursprüngliche Stundenzahl", freut sich Muhle. "Noch nie gab es so viele Lehrer in Niedersachsen", betonte Heister-Neumann im Landtag.

     

    Der vollständige Artikel ist auf der Seite des newsclicks.de zu lesen.

    Wer es ganz genau wissen will

    Wer eine genaue Definition von Integrativer Pädagogik haben möchte, sollte auf diesen Link klicken. Er führt zu Wikipedia.

    Rhein "deutsches" Video

    Da ich den Text nicht verändern darf, hier die Übersetzung für die, die (noch) kein Englisch können: Sieh Dir das neueste Video auf YouTube.com an. Viel Spaß, der Film ist sehr beruhigend und absolut sauber (ob der Rhein zu dieser Zeit sauber war, kann ich nicht mit Gewissheit sagen). Ich hoffe doch, dass der zu sehen ist, den ich ausgesucht habe. Leider lagen keine Filme von der Weser vor.

    Werbung für das »Elternnetz ungehindert«

    Hallo, diesen Beitrag habe ich in meinen  abonnierten RSS-Feeds gefunden. Ich denke, ein Elternnetz ist eine gute Sache, die man unterstützen sollte. Der Beitrag ist dem Walhus' Blog entnommen.

    "Ich habe kürzlich ja schon über meine Ideen zum Eltennetz ungehindert, dem Netzwerk für Eltern von Kindern mit Behinderung geschrieben. Logo Elternnetz Ungehindert

    Ich habe mich in den letzten Wochen allerdings noch ein wenig schwer getan, über den Rahmen dieses Blogs hinaus Werbung für das Netzwerk zu machen, weil Kaioo noch diverse Bugs und Unstimmigkeiten hatte. Zwar sind noch immer nicht alle Probleme behoben, das Team von Kaioo arbeitet aber intensiv daran.

    Heute habe ich begonnen, einige Organisationen und Personen anzuschreiben, um auf das Netzwerk aufmerksam zu machen.

    Ein Text, den ich verschickt habe, findet sich hier (pdf).

    Also auch hier noch mal die herzliche Bitte, diese Information so breit wie möglich zu streuen und sich selbst unter http://www.ungehindert.kaioo.com zu registrieren.

    http://www.ungehindert.kaioo.com

    Tags:Eltern Behinderung Elternnetz ungehindert gemeinsamer Unterricht Schule Bildung eine Schule für alle Kaioo"

    Beschluß auf hoher grüner Ebene

    Von der Bielefelder Initiative eine Schule für alle:

    Liebe Freundinnen und Freunde,
    über die GEW-NRW erfahre ich von einem Beschluß der Grünen zur Bildungspolitik, den die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen, der Bundestagsfraktion und der Fraktion im EU-Parlament jüngst in München
    gefasst haben. Dazu heißt es, unsere Forderung betreffend, wie folgt:

    "9. Längeres gemeinsames Lernen
    Wir wollen den Schulen, die dies wünschen, die Möglichkeit geben, sich zu „Neuen Schulen“ weiterzuentwickeln.
    Die Schulen unterrichten alle Kinder bis zum Ende der Schulpflicht gemeinsam und fördern sie individuell. Hierfür müssen die Voraussetzungen in Schulge-setzen und im Rahmen regionaler Schulentwicklung geschaffen werden und die Schulen müssen die dafür
    notwendige Ausstattung erhalten. Die Schule der Zukunft muss der zunehmenden Heterogenität ihrer
    Schülerschaft Rechnung tragen und sie als Chance begreifen. Das bedeutet weder "Einheitsschule" noch "Gleichmacherei":
    Gleicher machen wollen wir die Chancen aller Kinder. Aber individuelle Förderung in einer neuen Schule für alle bedeutet die konsequente "Ungleichmacherei".
    Begabtenförderung und Förderung der Benachteiligten schließen sich dabei nicht aus, sondern bedingen einander. Eine gute Schule ist für uns daher diejenige, die die meisten Lernzuwächse ermöglicht und den SchülerInnen die besten Lernchancen bietet. Integrierte Systeme können die SchülerInnen durch anregungs-reichere Lernmilieus in ihrer individuellen Lernleistung besser fördern als eine gleichförmige, anregungsarme
    Lernorganisation. Zudem schafft eine Schule der Viel-falt bis zur Klasse 9 oder 10, die auf das Sitzenbleiben verzichtet, die größtmögliche Offenheit für die unter-schiedlichen Lernentwicklungen ihrer SchülerInnen. An diese Schule schließt sich eine allgemein bildende
    gymnasiale Oberstufe, die beruflichen Gymnasien bzw. Berufskollegs oder die Duale Ausbildung an."

    Meine Frage hierzu: wer entscheidet denn, welche Schulen dies wünschen?
    Schulträger? Schulkonferenzen? RektorInnen???
    Das ganze Papier als pdf-Datei unter:
    http://www.gruene-bundestag.de/cms/bildung/dokbin/246/246471.beschluss_fraktionsvorsitzendenkonferenz.pdf
    Gruß,
    Helmut
    --
    veränderbar - Zukunftswerkstätten und mehr
    Helmut Brinkmann-Kliesch
    Tribünenweg 6
    33649 Bielefeld
    Fon: 0521160419
    Mobil: 01785078177
    __________________________

     

    Yahoo! Groups 
    (Yahoo!-ID erforderlich)

    Soll wohl bundesweit gelten. Bitte nicht mit Kommentaren warten.

    Freitag, 22. August 2008

    Welche Bordmittel braucht die inklusive Schule?

    Diesen Feed habe ich auf  dem Walhus' Blog entdeckt. Vielleicht besteht ja Interesse, nach Kassel zu fahren? Sobald es einen Bericht über die Fachtagung gibt, werde ich darüber berichten.

    Fachtagung in Kassel

    Am 9. Oktober 2008 veranstaltet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. Heidelberg eine Fachtagung in Kassel mit dem Titel: "Welche Bordmittel braucht die inklusive Schule?"

    "Um das Ziel "Eine Schule für Alle" zu erreichen, bedarf es umfassender Änderungen sowohl an unseren Schulen in struktureller Hinsicht, als auch in der Ausbildung von allen im System Schule arbeitenden Professionen. Es ist jetzt an der Zeit darüber nachzudenken, welcher Mittel die inklusive Schule bedarf, um der Individualität und den Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden.
    Ich erhoffe mir von dieser Tagung wichtige Impulse, um auch in Deutschland den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen gesellschaftliche Normalität werden zu lassen." so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer in ihrem Tagungsgrußwort.

    http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,18358/ticket,g_a_s_t

    Tags: Schule Bildung integration Inklusion

    Mittwoch, 20. August 2008

    Symbolische Einschulungsaktion für Inklusion in Hannover

     

    Am 21. August  (morgen!) wirbt ein Bündnis von Behindertenorganisationen um 12:00 Uhr mit einer symbolischen "Einschulung" am Kröpcke in Hannover für die inklusive Beschulung aller Kinder mit Förderbedarf in Niedersachsen.

    Gefunden in den Feeds von kobinet-Nachrichten.

    Montag, 18. August 2008

    Pressemitteilungen des Mittendrin e. V. zur Podiumsdiskussion am 7. Juli 2007

    "Kein Platz für Johann"

    So lautete der Titel der Podiumsdiskussion für die Integration von Kleinkindern mit Behinderung in Krippen und Krabbelgruppen.

    Seitdem hat sich einiges getan.

    "Unsere Podiums-Diskussion war sehr gut besucht, erste Schätzungen lagen bei 150 Besuchern.
    Das Echo in der örtlichen Presse fiel aber nur leise aus:
    während die HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG (HAZ) den Inhalt eher allgemein wiedergab, dabei aber leider teilweise falsch, und weder den Veranstalter der Podiums-Diskussion nennend noch die teilnehmenden Diskutanten, erwähnte die NEUE PRESSE (NP) immerhin unseren Verein.
    Beide stellten aber nicht annähernd den Druck dar, unter dem Eltern stehen, die nach integrativen Betreuungsplätzen für ihre Kinder suchen.
    Und beide gingen nicht darauf ein, wie schwer sich die amtlichen Stellen der Stadt tun, zügig über einen Antrag auf "Einzel-Integration" zu entscheiden („Wenn die Bescheide von X und Y noch nicht vorliegen, kann ich nicht entscheiden.“)"

    Die Artikel der NP und der HAZ sind hier zu finden: http://www.mittendrin-hannover.de/presse_2008-07.html
     
    Zur Podiumsdiskussion ist von RTL-regional am 25.07.2008 folgender Beitrag gesendet worden:
    http://www.rtlregional.de/player.php?id=3131

    Der Link führt auf die Web-Seite von
    RTL-Regional, der Film liegt dort im Flash-Format vor. Leider dürfen
    wir den Film selbst hier nicht anbieten.


    Zum Abspielen ist ein installierter Flash-Player notwendig.

    Als Nachtrag soll noch erwähnt werden, das Mittendrin e. V. auf einen Bericht vom 02.08.2008 hinweist. Es sollen mehr "integrative Krippenplätze" in Hannover eingerichtet werden, wenn auch befristet. http://www.mittendrin-hannover.de/presse_2008-08.html

    Bei allein in Hannover 90 fehlenden Plätzen für Kindergartenkinder bleibt zu hoffen, dass sich die Situation sich doch noch bessert, nicht nur in Hannover.


    Donnerstag, 14. August 2008

    Hier noch einmal mein meistgenutztes Chatprogramm

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    en_ww_skype_free_100x100.gif leider in englisch. Aber vielleicht hilft es ja beim englisch lernen.

    Mittwoch, 13. August 2008

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    Kindergarten, Schule, Studium mit Förderbedarf in Nordrhein-Westfalen

    "Sie finden hier Informationen über die verschiedenen Typen von Kindergärten und Schulen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen können.
    Außerdem bekommen Sie Hinweise zu finanziellen Hilfen, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten können. Unter dem Stichwort Hochschulen finden Sie Hinweise für Studierende mit Behinderungen."

    So fängt die Information auf der Seite "Leben mir Behinderungen in NRW" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen an.

    Es folgen Informationen über

    Kindergärten,
    Integrative Kindergartengruppen,
    Sonderkindergarten,
    Tageseinrichtung mit integrativen Gruppen,
    Einzelintegration in Regelkindergarten oder Kindertagesstätte,
    Übernahme von Kosten,
    Weitere Informationen,
    Schulen,
    Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an allgemein bildenden Schulen,
    Spezielle Schultypen für behinderte Kinder und Jugendliche,
    Förderschule für Blinde und Schule für Sehbehinderte,
    Förderschule für Gehörlose und Schule für Schwerhörige,
    Förderschule für Sprachbehinderte,
    Förderschule für Körperbehinderte,
    Förderschule für Geistigbehinderte,
    Taubblinde Schülerinnen und Schüler,
    Ganztagsschulen und Ganztagsangebote,
    Sekundarstufe II/ Berufliche Bildung und
    Weitere Angebote zum Übergang Schule/ Beruf
    Auf die Bereiche Kindergarten und Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an allgemein bildenden Schulen möchte ich näher eingehen.

    Kindergärten


    Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (das ab 1.8.2008 durch das neue Kinderbildungsgesetz – KiBiz – ersetzt wird) sieht vor, dass Kinder mit und ohne Behinderung Kindergärten, Horte und altersgemischte Gruppen besuchen können. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern mit Behinderung:


    * in heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder,
    * in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder sowie
    * in Form der Einzelintegration in Regelkindergärten.
    Informationen zu den verschiedenen Einrichtungstypen sind auf den Seiten des Familienministeriums http://www.mgffi.nrw.de zu finden. Zur Kostenübernahme ist lediglich ein Link zu einem Antragsformular in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen genannt. Interessierte Eltern sollten sich wahrscheinlich am besten an die örtlichen Sozialämter wenden, um nähere Informationen zu erhalten.

    Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an allgemein bildenden Schulen
    "Immer häufiger möchten Eltern, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule unterrichtet wird. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht gemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinen Schule die personellen und technischen Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden können."
    Komplettiert wird die Information mit einem Link zu http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Foerderschulen/GemUnterricht.html.

    Weitere Themen auf der Seite http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/angebote/kindergarten.htm sind

    Initiative „Zukunft fördern - vertiefte Berufsorientierung gestalten“,
    Finanzierung von Schülern und Auszubildenden in Internaten/Heimen,
    Weitere Informationen,
    Broschüren,
    Hochschulen,
    Zentrale Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung,
    Behindertenbeauftragte der Hochschulen,
    Finanzierung des behinderungsbedingten Zusatzbedarfs,
    Hochschulübergreifende Interessengemeinschaften,
    Praktikum im In- und Ausland,
    Weitere Informationen und
    Broschüren