Samstag, 27. Dezember 2008

Rat der Stadt Holzminden beschließt Regionales Integrationskonzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung

 

Der nachfolgende Text stand so in vollem Wortlaut im Täglichen Anzeiger Holzminden vom Sonnabend, dem 13. Dezember 2008. Geschrieben wurde er von dem unten genannten Redakteur.

Hallo Frau Beudgen,

nachfolgend der gewünschte Text.

Freundliche Grüße

Thomas Specht

„Integrativ beschulte Schüler haben bessere Chancen“

Rat der Stadt Holzminden beschließt die Teilnahme der Grundschulen am Regionalen Integrationskonzept

Holzminden (spe). Die Stadt Holzminden als Schulträgerin befürwortet das Regionale Integrationskonzept, das ab dem Schuljahr 2009/

2010 kreisweit, aber nicht für alle Grundschulen verbindlich, eingeführt werden soll. Der Rat der Stadt Holzminden hat in seiner jüngsten Sitzung mit breiter Mehrheit die „Teilnahme der Grundschulen am Regionalen Integrationskonzept zur Sonderpädagogischen Grundversorgung im Einzugsbereich der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen Holzminden“ beschlossen. Die Landesschulbehörde Hannover, Außenstelle Holzminden, die Förderschule „Schule an der Weser“ Holzminden, Schwerpunkt Lernen, und der Landkreis Holzminden als deren Schulträger werden aufgefordert, die teilnehmenden Grundschulen im Rahmen dieses Konzeptes „intensiv zu unterstützen“. Zudem werden sie gebeten, sich bei den Grundschulen, die sich bislang nicht am regionalen Integrationskonzept beteiligen, für eine Teilnahme einzusetzen.

Der Landkreis Holzminden als Schulträger der Förderschulen hat sich dafür ausgesprochen, das Regionale Integrationskonzept zur Sonderpädagiogischen Grundversorgung im Einzugsbereich der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ab dem nächsten Schuljahr umzusetzen. Er will bis Mitte Februar den Antrag auf schulbehördliche Genehmigung bei der Landesschulbehörde stellen, damit zusätzliche Lehrerstunden bereitgestellt werden. Den Grundschulträgern und Grundschulen war empfohlen worden, bereits zum nächsten Schuljahr einzusteigen.

In Holzminden haben sich die Grundschule Karlstraße und die Katholische Grundschule für eine Teilnahme ausgesprochen. Die Astrid-Lindgren-Schule hat ihre Teilnahme an Bedingungen geknüpft und behält sich vor, aus der Teilnahme am Konzept auszusteigen. Als Gründe werden angeführt, den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht mehr gerecht werden zu können. Eine verlässliche Versorgung mit zwei Wochenstunden je Klasse durch eine Förderschullehrkraft sei langfristig nicht mehr gewährleistet, entweder durch unzureichende Lehrerversorgung oder weil keine Krankheitsvertretung gestellt werde.

Auch in dem Fall, dass das „Verhältnis zwischen behinderten und nicht behinderten Schülern innerhalb des Klassenverbandes nicht mehr ausgewogen“ ist, behält sich die Schule einen Ausstieg vor. Sie will einen Förderausschuss bilden, der ein Konzept entwickelt und den Prozess begleiten soll.

Die Grundschule Neuhaus hat sich in der Gesamtkonferenz einstimmig gegen eine Teilnahme am Regionalen Integrationsprojekt ausgesprochen. Sie befürchtet eine Überforderung aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl von Kindern mit Förderbedarf bei unzureichender Unterstützung. Beteiligen sich die Grundschulen nicht am Regionalen Integrationsprojekt, müssen ihre Schüler mit Förderbedarf die „Schule an der Weser“ besuchen.

Für die Teilnahme am Konzept stimmten alle Ratsmitglieder mit Ausnahme der Grünen. Ihr Fraktionsvorsitzender Peter Ruhwedel fand zwar viele Argumente für eine integrative Beschulung nachvollziehbar, sie sei aber nicht grundsätzlich sinnvoll. Zwei Stunden pro Woche seien für eine angemessene sonderpädagogische Betreuung nicht ausreichend. „Das Projekt ist sehr dürftig ausgestattet und ein Produkt sonderpädagogischer Mangelverwaltung“, begründete Ruhwedel das Nein seiner Fraktion. Außerdem sei es ein „Armutszeugnis“, dass kein Votum der Schulelternräte vorgelegt worden sei. Auch Stadt- und Kreiselternrat seien nicht eingebunden gewesen.

Er gehe davon aus, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Martin Gumpert, dass der Start in die Integration von den betroffenen Lehrern, Eltern und der Politik kompetent diskutiert wurde und „die Lehrer wissen, was sie tun“. Sein Fraktionskollege Eckard Jungk wies darauf hin, dass die zwei Stunden gebündelt werden sollen. „Integrativ beschulte Schüler haben bessere Chancen. Lassen sie uns anfangen!“ sagte Jungk. Nach einem Jahr wolle man Bilanz ziehen.

„Wir haben es uns als Schulleiter nicht leicht gemacht“, berichtete Eleonore Roth-Schütz (CDU), Schulleiterin der Grundschule Karlstraße, und „Bedenkenträger“ ärgerten sie. Die Entscheidung sei keine „Nacht- und Nebel-Aktion“ gewesen, sondern nach fachlicher Beratung und Abwägung zustande gekommen. „Wir haben unsere Eltern mitgenommen“, sagte sie. Der Schulvorstand sei mehrheitlich dafür gewesen, und in der Gesamtkonferenz hätten auch die Elternvertreter dafür gestimmt. „Lassen sie uns das bitte versuchen, wir würden sonst unseren Schülern nichts Gutes tun. Ich möchte, dass die Schüler in ihrer Umgebung bleiben.“

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei Schülern angenommen, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht  zusätzliche sonderpädagogische Hilfestellungen benötigen. Schwerpunkte können in der emotionalen und sozialen Entwicklung, in der geistigen Entwicklung, in der körperlichen und motorischen Entwicklung, beim Hören, Lernen, Sehen und bei der Sprache liegen.

Betroffene Schüler haben Anspruch auf Förderung, die durch Integrationsklassen, mobile Dienste, Kooperationsklassen, Sonderpädagogische Grundversorgung oder an Förderschulen gewährleistet werden kann.

Ein entsprechendes Angebot an den Grundschulen ermöglicht den Kindern den Verbleib in der wohnortnahen Grundschule. Sie werden nicht aus Klassenverband und Freundeskreis gerissen. Die am Regionalen Integrationskonzept teilnehmenden Grundschulen bekommen Förderlehrerstunden zugewiesen. (spe)

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