Sonntag, 28. Dezember 2008

NETZWERK ARTIKEL 3

Auf folgende Seite bin ich über die kobinet-nachrichten hingewiesen worden.  Leider schon im November - bitte um Entschuldigung. Die UN-Behindertenkonvention ist am 19. Dezember endgültig im Bundesrat behandelt worden und tritt ab 01.01.2009 in Kraft. Das Netzwerk Artikel 3 hält eine Korrektur der offiziellen Übersetzung für unerlässlich.

Über den Link NETZWERK ARTIKEL 3 kommt man zu einem Aufruf, der u. a. eine Erklärung, was eine Schattenübersetzung sein soll, sowie folgenden Text enthält:

Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der Konvention beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung.
Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung in blauer Farbe hinterlegt und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen durchgestrichen.
Jetzt liegt der erste Entwurf für eine Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. vor. Interessierte fachkundige Menschen sind aufgerufen, die Schattenübersetzung zu kommentieren, denn vermutlich existieren weitere Übersetzungsfehler oder –ungenauigkeiten, die uns vom NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. bislang entgangen sind.

Sollten unter meinen Lesern interessierte Fachleute sein, bitte ich darum, sich an das genannte Netzwerk zu wenden.

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