- Dauerhafte Versorgung einer Grundschule mit Förderlehrerstunden
- Umfang der Stunden pro Woche = Anzahl Klassen x 2 (Schulkindergarten zählt ebenfalls)
- Die Schule hat Gestaltungsfreiheit bei der Organisation
= enge Zusammenarbeit von Grundschullehrern und Sonderpädagogen
gegenseitige Beratung / Kompetenztransfer
Unterricht gemeinsam im Klassenverband mit Stunden in Doppelbesetzung
Einzel- oder Kleingruppen-Förderung
Was leistet eine Schule mit sonderpädagogischer Grundversorgung?
- Gemeinsamer Unterricht für alle Kinder, auch der mit einem festgestellten Förderbedarf LERNEN (zieldifferent) / SPRACHE / EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG
- Kinder mit vermuteten Lernschwierigkeiten können ohne ein vorgeschaltetes "Verfahren auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes" in die Grundschule aufgenommen werden und erhalten Förderung
- Lernschwierigkeiten können früh erkannt werden - frühzeitige Förderung (Prävention)
- Kinder mit vermuteter Lernbehinderung werden prozessbegleitend überprüft, eine Aussonderung droht nicht
- Kinder mit festgestelltem Förderbedarf LERNEN verbleiben in der Grundschule, eine Umschulung in eine Förderschule wird in der Regel vermieden.
- sie werden in der Grundschule nach den Richtlinien der Förderschule LERNEN unterrichtet
- sie erhalten ein Zeugnis mit Vermerken, nach welchen Richtlinien sie unterrichtet werden
Ergänzung: Kinder mit Behinderung, u. a. mit festgestelltem Förderbedarf EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG können bei Bedarf Eingliederungshilfe (behindertenspezifische Individualbetreuung) nach dem SGB VIII in ambulanter Form (individuelle Begleitung während des Unterrichts durch einen Integrationshelfer) erhalten oder (in einer Region ohne öffentliche Förderschule ES) mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Förderschule ES in freier Trägerschaft besuchen.
Wie geht es weiter nach der Grundschule?
Bei einem zieldifferenten Förderbedarf LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG (Lehrpläne Förderschule) entweder
Integrationsklasse nach § 23 NSchG oder
Kooperationsklasse nach § 25 NSchG, ausgelagerte Klasse einer Förderschule LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG
Erhalten per eMail von Eifer e. V.
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