Mittwoch, 13. August 2008

Kindergarten, Schule, Studium mit Förderbedarf in Nordrhein-Westfalen

"Sie finden hier Informationen über die verschiedenen Typen von Kindergärten und Schulen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen können.
Außerdem bekommen Sie Hinweise zu finanziellen Hilfen, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten können. Unter dem Stichwort Hochschulen finden Sie Hinweise für Studierende mit Behinderungen."

So fängt die Information auf der Seite "Leben mir Behinderungen in NRW" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen an.

Es folgen Informationen über

Kindergärten,
Integrative Kindergartengruppen,
Sonderkindergarten,
Tageseinrichtung mit integrativen Gruppen,
Einzelintegration in Regelkindergarten oder Kindertagesstätte,
Übernahme von Kosten,
Weitere Informationen,
Schulen,
Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an allgemein bildenden Schulen,
Spezielle Schultypen für behinderte Kinder und Jugendliche,
Förderschule für Blinde und Schule für Sehbehinderte,
Förderschule für Gehörlose und Schule für Schwerhörige,
Förderschule für Sprachbehinderte,
Förderschule für Körperbehinderte,
Förderschule für Geistigbehinderte,
Taubblinde Schülerinnen und Schüler,
Ganztagsschulen und Ganztagsangebote,
Sekundarstufe II/ Berufliche Bildung und
Weitere Angebote zum Übergang Schule/ Beruf
Auf die Bereiche Kindergarten und Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an allgemein bildenden Schulen möchte ich näher eingehen.

Kindergärten


Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (das ab 1.8.2008 durch das neue Kinderbildungsgesetz – KiBiz – ersetzt wird) sieht vor, dass Kinder mit und ohne Behinderung Kindergärten, Horte und altersgemischte Gruppen besuchen können. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern mit Behinderung:


* in heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder,
* in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder sowie
* in Form der Einzelintegration in Regelkindergärten.
Informationen zu den verschiedenen Einrichtungstypen sind auf den Seiten des Familienministeriums http://www.mgffi.nrw.de zu finden. Zur Kostenübernahme ist lediglich ein Link zu einem Antragsformular in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen genannt. Interessierte Eltern sollten sich wahrscheinlich am besten an die örtlichen Sozialämter wenden, um nähere Informationen zu erhalten.

Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an allgemein bildenden Schulen
"Immer häufiger möchten Eltern, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule unterrichtet wird. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht gemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinen Schule die personellen und technischen Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden können."
Komplettiert wird die Information mit einem Link zu http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Foerderschulen/GemUnterricht.html.

Weitere Themen auf der Seite http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/angebote/kindergarten.htm sind

Initiative „Zukunft fördern - vertiefte Berufsorientierung gestalten“,
Finanzierung von Schülern und Auszubildenden in Internaten/Heimen,
Weitere Informationen,
Broschüren,
Hochschulen,
Zentrale Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung,
Behindertenbeauftragte der Hochschulen,
Finanzierung des behinderungsbedingten Zusatzbedarfs,
Hochschulübergreifende Interessengemeinschaften,
Praktikum im In- und Ausland,
Weitere Informationen und
Broschüren

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