Mittwoch, 1. Oktober 2008

Eine grafische Darstellung des Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

 

Verfahren auf Feststellung

So kompliziert kann das Leben eines Kindes (und seiner Eltern) sein. Das ist nur die Beantragung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dazu kommt evtl. noch die Beantragung einer Integrationsklasse. Wenn ein regionales Integrationskonzept besteht, für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderbedarf in allen Bereichen außer Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung und in der Sekundarstufe I. Wenn es kein RiK gibt, auch für Kinder in den Bereichen Sprache und Lernen. Für die Kinder mit Förderbedarf im Bereich soziale/emotionale Entwicklung besteht im Landkreis Holzminden die FESE, die ebenfalls eine integrative Beschulung vorsieht.

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