Donnerstag, 4. Februar 2010

Rückführung iranischer Staatsangehöriger

Wie sicher schon bemerkt, ist eines meiner Themen die Menschenrechtssituation im Iran ...

Angehängt ein neuer Erlass aus dem Hessischen Innenministeriums zu Iran.
Einen Abschiebestopp gibt es nicht, dafür eine Einzelfallprüfung durch das HMdI.

Das niedersächsische Innenministerium beantwortete eine entsprechende Anfrage des Netzwerks Flüchtlingshilfe - man möchte fast sagen: wie gewohnt - mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des BAMF für die Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse.

gez. Kai Weber

Wortlaut des Erlasses:


Rückführung iranischer Staatsangehöriger

Auf Grund der im Iran vorkommenden Menschenrechtsverletzungen hat
der Hessische Landtag in seiner Sitzung am 28. Januar dieses Jahres
u. a. beschlossen, dass Rückführungen in den Iran künftig erst nach
einer Einzelfallprüfung durch die oberste Landesbehörde erfolgen
dürfen. Der diesem Beschluss zugrundeliegende Dringliche Antrag der
Fraktionen der CDU und der FDP vom 27. Januar dieses Jahres ist
beigefügt. (wird später nachgereicht)
In Ausführung dieses Beschlusses ordne ich hiermit an, dass mir vor
der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber
iranischen Staatsangehörigen deren Ausländerakten dann vorzulegen
sind, wenn eine Rückführung in den Iran ansteht.

Im Auftrag
(Preiß)

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