Donnerstag, 23. Oktober 2008

Täglicher Anzeiger berichtet zum Bildungsgipfel

Auch wenn der TAH nicht den Artikel über "Gemeinsam lernen in Holzminden" online gestellt hat, so hat er doch in seiner Ausgabe vom 22.10.2008 einen recht interessanten Beitrag über den Bildungsgipfel gebracht. Hier der Link: Bund und Länder wollen Bildungsausgaben erhöhen. Ich hoffe er funktioniert, sonst im vorherigen Artikel.

Artikel im Täglichen Anzeiger Holzminden vom 22.10.2008

S. 14 . TÄGLICHER ANZEIGER, MITTWOCH, 22.OKTOBER 2008

Gemeinsam lernen in Holzminden

Ulrike Beudgen aus Holzminden gründet Elterntreff zum Thema „Integration in der Schule"

Holzminden (spe). Sonderpädagogik wird zunehmend, zumeist initiiert von Eltern, Lehrern, Schulträgern, von der Förderschule in die allgemeine Schule verlagert. In vielen Städten und Kommunen regelt ein Regionales Integrationskonzept das integrativ ausgerichtete System sonderpädagogischer Hilfen. Für den Landkreis Holzminden befindet sich ein Regionales Integrationskonzept für Grundschulen, das bereits vor acht Jahren diskutiert wurde, auf Initiative der Schule an der Weser und der Grundschule Karlstraße Holzminden derzeit in Erarbeitung. Ulrike Beudgen, Mutter einer schulpflichtigen Tochter aus Holzminden, will diesen Prozess aus Elternperspektive kritisch und konstruktiv begleiten und anderen interessierten Eltern ein ständiges Forum bieten. Beudgen ist dabei, unter dem Slogan „Gemeinsam lernen in Holzminden" eine Elterninitiative für Integration zu gründen. Der erste Elterntreff findet am Dienstag, 4. November, ab 19 Uhr in den Räumen des Jugendzentrums Holzminden statt.

Die Elterninitiative für Integration im Sekundar-I-Bereich soll dazu dienen, Informationen zu bündeln und weiterzutragen. Beudgens Ziel ist eine sonderpädagogische Grundversorgung möglichst in allen Grundschulen im Landkreis Holzminden. Zurzeit müssen Eltern den sonderpädagogischen Förderbedarf ihres Kindes beantragen. Integrationsklassen müssen bis November beantragt sein, um zu Beginn des nächsten Schuljahres eingerichtet werden zu können.

Ein Regionales Integrationskonzept bündelt vorhandene sonderpädagogische Angebote wie Integrationsklassen, Mobile Dienste oder Sonderunterricht für Sprachbehinderte. Es schafft eine flexible und bedürfnisorientierte Organisationsstruktur, die sich durch „Entwicklungsoffenheit" auszeichnet. Doch noch existiert es nicht, und wie und wo ein Angebot entstehen wird ist offen. Die Elterninitiative will der Idee öffentlichen Nachdruck verleihen und die Interessen der Eltern und ihrer Schulkinder vertreten, zunächst „über Möglichkeiten und Wege informieren", wie Ulrike Beudgen sagt.

„Es ist nicht das Ziel, die Förderschulen zu ersetzen. Ich sehe die sonderpädagogische Grundversorgung als zusätzliches Angebot", erklärt die Initiatorin, im Gegenteil: Förderschulen sind wichtiger Bestandteil des Konzeptes. „Die Förderschulen sind die Förderzentren, die Lehrer abstellen und den Einsatz von Betreuungskräften koordinieren." Ebenso wichtig ist ihr, „dass schon die Kindertagesstätten das Know-how für die Beurteilung der Kinder haben, und Wege einer individuellen Förderung aufzeigen" Ausdrücklich will Beudgen Kinder mit geistiger Behinderung in das Konzept einbezogen sehen, etwa Kinder mit Down-Syndrom oder Autismus, „Kinder, für die sonst nur die Förderschule in Frage kommt".

Eine Elterngruppe ist kein einsamer Vorstoß von Ulrike Beudgen. Es gibt zum Beispiel die Elterninitiative „Eifer e.V." in Göttingen, „Erik" in Peine oder „Mittendrin" in Hannover und die landesweite Gruppe „Autismus macht Schule". Die Holzmindenerin steht in Kontakt zu all diesen Gruppen und auch zur Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" und kann so auf eine Menge Erfahrung der Mitglieder zurückgreifen.

Für den Elterntreff in Holzminden. sucht Ulrike Beudgen Eltern von Kindern, die zum Beispiel unter Schulangst oder Schulunlust, unter Legasthenie oder Dyskalkulie, Sprachproblemen und Entwicklungsverzögerungen leiden. Gemeinsam mit Gleichgesinnten will man der Frage nachgehen, wie Integration in der Schule eine Chance für die betroffenen Kinder sein kann. Das erste Treffen findet am Dienstag, 4. November, ab 19 Uhr im Jugendzentrum Holzminden, Sollingstraße, statt.

Interessierte können Kontakt aufnehmen mit Ulrike Beudgen unter der Telefonnummer 05531/990481 oder per Mail an Ulrike_Beudgen_Holzminden@t-online.de. Informationen gibt es auch unter der Adresse http://gemeinsam-lernen-in-holzminden.blogspot.com.

Da der Tägliche Anzeiger Holzminden den Artikel nicht online gestellt hat, poste ich ihn heute in meinem Blog, damit Leser, die die hiesige Zeitung nicht beziehen, ihn lesen können und einen Kommentar dazu abgeben können. Ich freue mich auf eine rege Diskussion. Auch in Leserbriefen. Die Anschrift des Täglichen Anzeigers ist

Druck- und Verlagshaus
Hüpke & Sohn Weserland-Verlag GmbH
37603 Holzminden
Zeppelinstraße 10

oder per Mail info@tah.de

Montag, 20. Oktober 2008

Warum ich die beiden vorletzten Beiträge gepostet habe

Hallo, dieser Beitrag ist mal nur von mir. Die beiden unteren habe ich per Mail von der Bielefelder Initiative Eine Schule für alle erhalten (Link zur Mailingliste siehe rechts bei Weiterführendes). Dennoch möchte ich dazu Stellung nehmen, zumal die Hoffnung besteht, dass dadurch evtl. auch regionale Zeitungen sich bewogen fühlen, über das Thema Bildung bzw. Bildungsgipfel zu berichten. Sowohl die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen als auch der mittendrin e. V. (s. Weiterführendes) setzen sich für die Belange von Kindern mit Handicaps und für gemeinsamen Unterricht bundesweit ein. Mit der Presseerklärung gewähren sie einen wichtigen Einblick auf die heutige Bildungspolitik. Kinder, die eigentlich in die Gesellschaft integriert werden sollen, werden von ihr verschwiegen. Chancengleichheit aller Kinder wird so verhindert.

Die Selbsthilfegruppe "Gemeinsam lernen in Holzminden", die sich am Dienstag, dem 4. November 2008, zum ersten Mal im Jugend-zentrum Holzminden trifft, will sich mit dem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Bedarf in und um Holzminden befassen. Ein Thema wird das geplante Regionale Integrationskonzept sein. Außerdem werden verschiedene Gerüchte, die damit zusammenhängen, angesprochen, evtl. auch die Einrichtung von Integrationsklassen. Eine Tagesordnung liegt nicht vor.

Gehört noch zu der Presseerklärung des mittendrin e. V. und der LAG Gemeinsam leben gemeinsam lernen NRW

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen (als Dachverband für die Elternvereine zur Integration behinderter Kinder) schreibt anlässlich des Bildungsgipfels am 22. Oktober 2008 an Bundeskanzlerin Merkel und die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die Bildungsministerin des Saarlandes, Frau Kramp-Karrenbauer Frankfurt, 17.10.2008

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrte Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer,

aus Anlass des Bildungsgipfels am 22. Oktober wenden wir uns an Sie, um das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf inklusive Bildung in Ihr Blickfeld und das der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gipfels zu rücken. Schon die UN-Kinderrechtskonvention, zu der sich die Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 3. 3. 2006 ausdrücklich bekannt hat, verlangt in Art. 23, dass Bildung für Kinder mit Behinderungen „tatsächlich in einer Weise zugänglich“ sein muss, „die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.“ Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dies ohne Diskriminierung (Art. 2), unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3) und unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel (Art. 4) zu gewährleisten. Die Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die die Bundesrepublik demnächst ratifizieren wird, wird noch deutlicher. Sie postuliert „inclusive education“, was, wie Sie wissen, in der deutschen Übersetzung unzutreffend mit „integratives Bildungssystem“ wiedergegeben wurde. Davon sind wir in der Bundesrepublik weit entfernt. Fast einer halben Million Kinder und Jugendlicher wird sonderpädagogischer Förderbedarf bescheinigt und 85 % davon werden in d er Folge in Sonderschulen eingewiesen, viele gegen den Willen ihrer Eltern. Nur 15% der Kinder mit Förderbedarf werden an allgemeinen Schulen unterrichtet. Zum Vergleich: EU-weit besuchen 78,9% aller Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf allgemeine Schulen. Die Bundesrepublik liegt weit zurück. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Benachteiligungen bedeutet die Sonderschulkarriere den Einstieg in lebenslange Sonderwege neben der Gesellschaft. Gleichzeitig wird allen Kindern die Vielfalt der Gesellschaft in der Schule vorenthalten. Sie können so nicht im Alltag lernen, respektvoll und konstruktiv mit Andersartigkeit umzugehen. Das ist der Ausgangspunkt von gesellschaftlicher Ausgrenzung und gibt für die demokratische Kultur in diesem Land Anlass zur Besorgnis. Vor diesem Hintergrund erscheint uns dringend erforderlich, dass das Thema inklusive Bildung Eingang in Ihre Überlegungen über die Zukunft unseres Bildungssystems findet. Wie soll der Prozess in Richtung inklusive Bildung gestaltet werden? Wie sollen die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen umgesetzt und das Recht auf inklusive Bildung realisiert werden? Auch von diesen Fragen hängt die zukünftige Qualität von Bildung in Deutschland ab.

Mit freundlichem Gruß

BAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen
Sibylle Hausmanns
0 69 / 77 015 758

Bielefelder Initiative eine Schule für alle - Pressemitteilung: Bildungsgipfel ignoriert Behinderte

 

----- Original Message -----

From: Landesarbeitsgemeinschaft NRW

Sent: Monday, October 20, 2008 11:48 AM

Subject: Fwd: Pressemitteilung: Bildungsgipfel ignoriert Behinderte

Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen
Landesarbeitsgemeinschaft NRW e.V.
Postfach 160 225 - 44332 Dortmund
TEL 0231-7281011 FAX 0231-810041
MO - FR 09:00 bis 11:00 UHR

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: mittendrin-kongress@web.de
Verschickt: Mo., 20. Okt. 2008, 11:07
Thema: Pressemitteilung: Bildungsgipfel ignoriert Behinderte


LAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.

und

mittendrin e.V., Köln



20. Oktober 2008

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG


(Bildungs-) GIPFEL DER IGNORANZ

„Die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen ist für Bundund Länder offenbar
kein Thema.“
Dies stellt die stellvertretende Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft
Gemeinsam leben – gemeinsam lernen (NRW),
Ulrike Hüppe, vor Beginn des Bildungsgipfels
am 22. Oktober in Dresden fest. Die Situation
in allen Bildungsbereichen von der KiTa bis zur
Universität soll dort erörtert werden. Nur die
Bildung für Kinder mit Behinderungen steht
nicht auf der Tagesordnung.


„Die längst fällige Diskussion über das inter-
national kritisierte deutsche Sonder-
schulwesen bleibt wieder einmal aus“,
kritisiert Hüppe.

Die Sonderschulen sind die unsichtbare 4. Säule
unseres Schul-systems. „Wir sind es endgültig leid,
dass unsere behinderten Kinder in sämtlichen
Bildungsdiskussionen ignoriert werden“, sagt
Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein
mittendrin e.V. Mehr als 430.000 Kinder
werden bundesweit in Sonderschulen
unterrichtet. Mit der Einschulung
verschwinden sie – nach der Devise: Aus den
Augen, aus dem Sinn – aus der Mitte der Gesellschaft
und dem öffentlichen Interesse. Sie verbringen
ihre Schulzeit in Schulen, die sich keiner
systematischen externen Qualitätsprüfung
stellen müssen und weder in nationale noch
in internationale Vergleichsuntersuchungen
einbezogen werden.

Dabei sind die Alarmzeichen für ein
systembedingtes Bildungsdesaster im deutschen
Sonderschulwesen kaum zu übersehen. Der
2. Nationale Bildungsbericht der Bundesregierung
zählt, dass 77 Prozent der Sonderschüler ohne berufs-qualifizierenden Abschluss bleiben. Er stellt auch
fest, dass Kinder, wenn sie erst auf einer Sonderschule
sind, kaum eine Chance haben, in Regelschulen zurück
zu wechseln. Zudem belegen wissenschaftliche
Untersuchungen, dass Schüler im Schonraum
Sonderschule zu wenig lernen – allein, weil ihnen
die Anregungen durch andere Schüler fehlen. Erst
kürzlich beklagten auch Blinden- und
Gehörlosenverbände wieder die oftmals mangelnde
Förderung der Kinder.

Der Elternverein mittendrin e.V. fordert
Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, die
gesetzlich geforderte Barrierefreiheit öffentlicher
Einrichtungen endlich auch für die Schulen
durchzusetzen.
Die Schulen in Deutschland müssen integrationsfähig
werden, damit auch für Kinder mit Behinderungen
die Regelschule zur Regel wird. Anders ist
Chancengerechtigkeit für junge Menschen mit
Behinderungen nicht zu erreichen.
In den europäischen Nachbarländern gehen im
Schnitt mehr als 70 Prozent aller behinderten
Kinder in Regelschulen. „Es gibt keinen vernünftigen
Grund dafür, warum Deutschland 87 Prozent der
behinderten Kinder in Sonderschulen
aussortiert“, sagen die Eltern vom mittendrin e.V.

www.eine-schule-fuer-alle.info

Ihre Ansprechpartner:
Ulrike Hüppe 02389/ 537626
Eva-Maria Thoms 0171 540 97 88



Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam
leben – gemeinsam lernen (als Dachverband für
die Elternvereine zur Integration behinderter Kinder)
schreibt ... (s. o.)

Freitag, 10. Oktober 2008

Wieder auf englisch - mein meistbenutztes Chatprogramm


Dienstag, 7. Oktober 2008

Maßnahmen integrativer sonderpädagogischer Förderung und ergänzende Eingliederungshilfe

Sonderpädagogische Grundversorgung

für die Förderschwerpunkte
LERNEN,
SPRACHE,
EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG

Für diese Integrationsform können Schulträger seit 1998 über die Außenstelle der Landesschulbehörde Förderlehrerstunden beim Kultusministerium beantragen.
Die sonderpädagogische Grundversorgung beschränkt sich auf die Grundschule und ist seit August 2005 kein Modellversuch mehr! Sie ist das Kernelement eines Regionalen Konzeptes. Das Angebot zielt auf ca. 80 % aller Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf (spF) ab. (weiteres dazu s. Bild  Beitrag "Eine grafische Darstellung ...")

Mobile Dienste

für die Förderschwerpunkte
MOTORISCHE ENTWICKLUNG
SEHEN / HÖREN
EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG
AUTISMUS

Mobile Dienste werden zur zielgleichen Förderung eingesetzt und haben vorwiegend beratende Funktion
Schülerinnen z. B. mit einer KÖRPERBEHINDERUNG oder einer Sinnesbeeinträchtigung (HÖREN, SEHEN), die eine entsprechende allgemeine Schule besuchen, können durch 'Mobile Dienste' einer entsprechenden Förderschule im Unterricht der Regelschule unterstützt werden bzw. ihre Lehrkräfte können Beratung erhalten.

Integrationsklassen

für die Förderschwerpunkte
GEISTIGE ENTWICKLUNG
LERNEN (für den Förderschwerpunkt LERNEN in der Grundschule nur möglich, wenn kein RK vorhanden ist)
MEHRFACHBEHINDERUNG
AUTISMUS

Integrationsklassen (möglich bis einschließlich Klasse 10) ermöglichen lernzieldifferentes Lernen, d. h. die Unterrichtung der Integrationskinder erfolgt nach den Lehrplänen einer Förderschule.
Integrationsklassen sind bei Bedarf als eine besondere Organisationsform bei der Schulbehörde zu beantragen. Es werden dafür möglichst kleine Klassen mit bis zu 5 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gebildet. Je nach Anzahl der zu integrierenden Kinder und deren Förderbedarf gibt es eine stundenweise personelle "Doppelbesetzung" durch eine Regelschul- und eine Förderschullehrkraft. Die Stundenzuweisung richtet sich nach dem Förderschwerpunkt der Kinder und entspricht dem Gleichheitsprinzip, d. h. es wird die Anzahl von Förderstunden eingesetzt, die ein Kind in der entsprechenden Sonderschule erhalten würde.

Kooperationsklassen

für die Förderschwerpunkte
GEISTIGE ENTWICKLUNG
LERNEN

Eine Förderschulklasse wird in eine allgemeine Schule ausgelagert und kooperiert mit ein oder zwei Partner(Regel)klassen. Die gesamte personelle Ausstattung wird mit in die allgemeine Schule verlagert. Gefahr: Der Grad der Integration der Kinder mit Behinderung ist abhängig von der Intensität und Häufigkeit des tatsächlich durchgeführten gemeinsamen Unterrichtes. Vereinbaren die Lehrkräfte auf der Basis eines Kooperationsvertrages lediglich gemeinsame Projekte, so bleibt es bei Begegnungen, die nicht zu einer wirklichen Integration führen, da Prozesse der Auseinandersetzung - integrative Prozesse - vermieden werden können bzw. die wenige gemeinsame Zeit die Integration gar nicht ermöglicht.

Integrationshelfer mittels Eingliederungshilfe
Schulbegleitende behindertenspezifische
Einzelfallhilfen sind Leistungen zur Teilhabe
nach dem Sozialgesetzbuch SGB IX, den
§§ 53/54 SGB XII bzw. dem § 35 SGB XIII
(Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Sind aus schulischer Sicht zum Unterrichtsangebot im Einzelfall wegen einer Behinderung zusätzlich weitere Hilfen notwendig, um eine Teilhabe am Schulangebot zu gewährleisten, so können Eltern diese als Eingliederungshilfe beim Sozial- bzw. Jugendamt beantragen.
Die Schulbehörde entscheidet über den Lernort eines Kindes. Der Sozialhilfeträger ist an die Schulzuweisung durch die Schulbehörde gebunden.
Wird ein Kind mit Behinderung einer Regelschule zugewiesen oder besucht es eine Regelschule, ohne dass die Schulbehörde den Besuch einer anderen  Schule angeordnet hat, darf der Sozialhilfeträger nicht darauf verweisen, dass der Besuch einer Förderschule die Eingliederungshilfe überflüssig machen würde.

Aus einer eMail von Eifer e. V.. Beschrieben sind die unterschiedlichen Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung an allgemein bildenden Schulen.

Niedersächsisches Schulgesetz - seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis

  • § 4 Integration

"Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 1 Satz 2), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben."

"Regelintegration als gesetzliche Zielvorgabe"

"§ 4 begründet - unter den dort beschriebenen Voraussetzungen - den grundsätzlichen Vorrang der integrativen Erziehung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Besuch der Förderschulen (sog. Regelintegration). Die Schulbehörden müssen von sich aus - d. h. auch ohne Antrag der Erziehungsberechtigten - beim Vorliegen des sonderpädagogischen Förderbedarfes eines Kindes alle Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens prüfen: die Überweisung in eine Förderschule soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme darstellen, die auf den Einzelfall bezogen zu begründen ist. (s.  Kommentar zum NSchG - Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG 9/2005, § 4, S. 1)"

  • Erlass "Sonderpädagogische Förderung" (01.02.2005) www.schure.de >Förderschulen>

1.7.4 "Eine sonderpädagogische Grundversorgung der Grundschulen kann Wohnortnähe und Passung sonderpädagogischer Hilfen sowie Prävention sicherstellen. Förderschulen werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen beim Lernen, im emotionalen und sozialen Bereich, in der Sprache und beim Sprechen in den Grundschulen dauerhaft zusätzliche Stunden sonderpädagogischer Förderung zur Verfügung gestellt. Eine Überweisung in die Förderschule ist damit für die Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in diesen Schwerpunkten haben, in der Regel nicht erforderlich. ... Das Verfahren der Zuweisung von Förderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung wird durch das Kultusministerium festgelegt."

  • § 23 Besondere Organisation allgemeinbildender Schulen

"...
(3) Im 1. bis 10. Schuljahrgang der allgemeinbildenden Schulen können Integrationsklassen eingerichtet werden, in denen Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 2 Satz 1), gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden und in denen die Leistungsanforderungen der unterschiedlichen Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen.
(4) Eine besondere Organisation nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Genehmigung der Schulbehörde. Die Genehmigung wird auf Antrag des Schulträgers oder der Schule oder des Schulelternrats erteilt, wenn ein geeignetes pädagogisches Konzept vorliegt und die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Ein Antrag der Schule kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden."

Aus einer eMail von Eifer e. V..

Was bedeutet "Grundschule mit sonderpädagogischer Grundversorgung"?

  1. Dauerhafte Versorgung einer Grundschule mit Förderlehrerstunden
  2. Umfang der Stunden pro Woche = Anzahl Klassen x 2 (Schulkindergarten zählt ebenfalls)
  3. Die Schule hat Gestaltungsfreiheit bei der Organisation
    = enge Zusammenarbeit von Grundschullehrern und Sonderpädagogen

gegenseitige Beratung / Kompetenztransfer
Unterricht gemeinsam im Klassenverband mit Stunden in Doppelbesetzung
Einzel- oder Kleingruppen-Förderung

Was leistet eine Schule mit sonderpädagogischer Grundversorgung?

  • Gemeinsamer Unterricht für alle Kinder, auch der mit einem festgestellten Förderbedarf LERNEN (zieldifferent) / SPRACHE / EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG
  • Kinder mit vermuteten Lernschwierigkeiten können ohne ein vorgeschaltetes "Verfahren auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes" in die Grundschule aufgenommen werden und erhalten Förderung
  • Lernschwierigkeiten können früh erkannt werden - frühzeitige Förderung (Prävention)
  • Kinder mit vermuteter Lernbehinderung werden prozessbegleitend überprüft, eine Aussonderung droht nicht
  • Kinder mit festgestelltem Förderbedarf LERNEN verbleiben in der Grundschule, eine Umschulung in eine Förderschule wird in der Regel  vermieden.

- sie werden in der Grundschule nach den Richtlinien der Förderschule LERNEN unterrichtet

- sie erhalten ein Zeugnis mit Vermerken, nach welchen Richtlinien sie unterrichtet werden

Ergänzung: Kinder mit Behinderung, u. a. mit festgestelltem Förderbedarf EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNG können bei Bedarf Eingliederungshilfe (behindertenspezifische Individualbetreuung) nach dem SGB VIII in ambulanter Form (individuelle Begleitung während des Unterrichts durch einen Integrationshelfer) erhalten oder (in einer Region ohne öffentliche Förderschule ES) mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Förderschule ES in freier Trägerschaft besuchen.

Wie geht es weiter nach der Grundschule?

Bei einem zieldifferenten Förderbedarf LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG (Lehrpläne Förderschule) entweder

Integrationsklasse nach § 23 NSchG oder

Kooperationsklasse nach § 25 NSchG, ausgelagerte Klasse einer Förderschule LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG

Erhalten per eMail von Eifer e. V.

Samstag, 4. Oktober 2008

Google Maps

Google Maps

Normalerweise sollte hier die Karte Holzminden, Jugendzentrum auftauchen. Falls das nicht klappen sollte, bitte an mich wenden.

Grund der Veröffentlichung ist die Tatsache, dass dort das erste Treffen der Selbsthilfegruppe Gemeinsam lernen in Holzminden stattfindet. Sobald der entsprechende Artikel im Täglichen Anzeiger Holzminden erschienen ist, wird der genaue Termin veröffentlicht.

Mittwoch, 1. Oktober 2008

Eine grafische Darstellung des Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

 

Verfahren auf Feststellung

So kompliziert kann das Leben eines Kindes (und seiner Eltern) sein. Das ist nur die Beantragung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dazu kommt evtl. noch die Beantragung einer Integrationsklasse. Wenn ein regionales Integrationskonzept besteht, für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderbedarf in allen Bereichen außer Lernen, Sprache, soziale/emotionale Entwicklung und in der Sekundarstufe I. Wenn es kein RiK gibt, auch für Kinder in den Bereichen Sprache und Lernen. Für die Kinder mit Förderbedarf im Bereich soziale/emotionale Entwicklung besteht im Landkreis Holzminden die FESE, die ebenfalls eine integrative Beschulung vorsieht.