Samstag, 8. Mai 2010

Mit der Behinderung lernt man im Laufe der Zeit zu leben – nicht aber mit Ausgrenzung und Ignoranz

Normalerweise beschäftige ich mich neben dem Schwerpunkt Iran immer noch mit dem in meinem Google-Blog angegebenen Thema Inklusion ... Auf diesen Beitrag bin ich von @blogpaten auf Twitter aufmerksam gemacht worden 

Der Kontakt zu Frau Erika Knobloch aus Dresden ist bereits im vergangenen Jahr über die Veröffentlichung einiger Artikel aus dem Tagebuch “52 Dienstage” entstanden, dessen Herausgeber der Verein Lebendiger leben! e.V. ist. Wir haben damals, mit Unterstützung der Blogpaten, einige Artikel aus diesem Tagebuch in verschiedenen Blogs im Internet publiziert. Frau Erika Knobloch hat uns auch nach diesem ersten Beitrag weitere Artikel per Post zugeschickt – sie verfügt über keinen eigenen Internetanschluss – die wir in ihrem Namen und mit ihrem Einverständnis auf der offenen Plattform online stellen. Sobald es Kommentare gibt, teilen wir dies Frau Knobloch telefonisch mit. Sie selbst besucht gelegentlich ein Internet-Café, um auf die Kommentare im Blog zu antworten. Ebenso wird sie von Ihrer Tochter darin unterstützt, mit uns in regelmäßigem E-Mail-Kontakt zu bleiben.

Am 20. April 2010 habe ich Frau Knobloch in Dresden besucht. Frau Knobloch hatte bereits am 22. März 2010 einen offenen Brief an die Geschäftsleitung des Sozialverbandes Dresden geschrieben, in dem sie erneut um eine Parkerleichterung bittet, die ihr zu deutlich mehr Lebensqualität verhelfen würde. Ihre Anträge werden seit 1999 immer wieder abgelehnt. In folgendem kurzen Video beschreibt sie ihre Situation:

Bei meinem Besuch in Dresden konnte ich Frau Knobloch die Möglichkeiten der Vernetzung im Internet zeigen und ihre Fragen dazu beantworten. Via Twitter kamen spontan erste Grüße und Kommentare.

Erfreulich: Unmittelbar nach der Veröffentlichung und Verbreitung ihres offenen Briefes im Internet, stellten sich erste Erfolge in Sachen Parkerleichterung ein. Frau Knobloch hat mir heute telefonisch mitgeteilt, dass sie nun zumindest die orangene Parkkarte bekommt. Allerdings berechtigt dieser Ausweis NICHT zum Parken auf einem Behindertenparkplatz, was für sie aber enorm wichtig wäre.

Hier kann man weitere Informationen zum Parken auf einem Behindertenparkplatz nachlesen.

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