Freitag, 19. September 2008

1. Integration ist Menschenrecht

Ein Auszug aus dem neuen Wegweiser durch's AO-SF-Verfahren des Vereins mittendrin e. V.. Er enthält neben Informationen über die Möglichkeiten, wie man in Nordrhein-Westfalen integrativ beschult werden kann, auch mehrere Adressen, wohin betroffene Eltern sich hinwenden können, um umfassende Beratung zu erhalten. Die nächste ist in Bielefeld.

In Deutschland gehen behinderte Kinder auf Sonder-schulen. Ganz selbstverständlich. Wir halten das für falsch. Auch Kinder mit Behinderungen sind in
erster Linie Kinder. Sie haben ein Recht darauf, gemeinsam mit allen anderen Kindern aufzuwachsen und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Wer sie
zehn Jahre lang – und damit für die gesamte Schul-zeit – von den anderen Kindern trennt und unter „Ihresgleichen“ aufwachsen lässt, behindert sie bei der Integration in die Mitte der Gesellschaft. Den fehlenden Kontakt zu (nicht oder anders behinderten) Gleichaltrigen kann ihnen keine noch so gute
Förderung in den Sonderschulen ersetzen.
Dass Integration möglich ist, zeigen uns die anderen europäischen Länder.
Italien kennt keine Förderschulen. Auch Norwegen und Schweden unterrichten rund 95 Prozent der behinder-ten Kinder in den allgemeinen Schulen. Im Schnitt
wachsen in Europa fast 70 Prozent aller behinderten Kinder integriert auf. In Deutschland sind es gerade einmal 13 Prozent. Integrative Schulen sind hierzu-lande die große Ausnahme. Ein Wahlrecht für Schüler und Eltern besteht de facto nicht. Immer wieder werden Kinder gegen den ausdrücklichen Willen ihrer Eltern einer Sonderschule zugewiesen. Damit verstößt Deutschland ebenso gegen europäische Beschlüsse wie gegen die UN-Kinderrechtskonvention und
die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die ein inklusives (alle Menschen ein-beziehendes) Bildungssystem auf allen Ebenen vorschreibt.
Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen – trotz allem – helfen, für Ihr Kind einen Weg in die Integration zu finden. Dazu erklären wir die Verwaltungsverfahren
und informieren, wer jeweils zuständig ist. Wir geben Ihnen als Argumentationshilfe einige Gerichtsurteile an die Hand. Und wir geben Ihnen vorweg einen Rat:

Legen Sie sich frühzeitig eine gute Rechtsschutz-versicherung zu, die Sie ausdrücklich auch bei Verwaltungsgerichtsverfahren und Schulange-legenheiten unterstützt.

Dass es in Nordrhein-Westfalen den „Gemeinsamen Unterricht“ im Schulgesetz und in der Praxis gibt, haben Eltern in den 80er Jahren erkämpft. Damals entstanden „Integrationsinseln“ in Bonn, Aachen, Köln, Bielefeld und Wuppertal, in denen es einige Jahre lang gelungen ist, für (fast) jedes Kind, dessen Eltern auf eine integrative Schule bestanden, auch einen Platz im
Gemeinsamen Unterricht zu finden.
Seither ist die Versorgung mit integrativen Schulen wieder schlechter geworden – und das, obwohl die Landesregierung sich jedes Jahr rühmt, wieder mehr
Sonderpädagogen-Stellen für den Gemeinsamen Unterricht geschaffen zu haben. Einige Schulen, die vor Jahren behinderte Kinder aufgenommen haben, tun dies heute nicht mehr. An anderen Schulen hat die Qualität des Gemeinsamen Unterrichts gelitten, mit der Folge, dass sie keine schwerer behinderten Kinder mehr aufnehmen, sondern nur noch solche mit leich-tem Förderbedarf.
Die Gründe dafür liegen auch in der Personalpolitik des Landes: Immer wieder wurde etwa an Stundenzu-teilungen herumgekürzt und Lehrer-Arbeitszeiten
wurden verdichtet. So wurde zum Beispiel festgelegt, dass die „Förderkinder“ für die allgemeine Lehrer-versorgung der Schule nicht mehr mitgezählt werden.
Der Sonderpädagoge ist also nicht mehr zusätzlich da. Die Verschlechterung der Bedingungen lässt sich insbesondere am Verschwinden der geistig behinderten
Kinder aus dem Gemeinsamen Unterricht der Grund-schulen ablesen:
Ihre Zahl ist zwischen 2004 und 2007 auf ein Viertel zurückgegangen – von 1080 auf 276.
Für Sie als Eltern bedeutet das: Der Fall, dass Sie für Ihr Kind Gemeinsamen Unterricht und damit Integration beantragen, und die Angelegenheit dann „läuft“, ist die große Ausnahme. Die Regel ist: Sie werden mit Ihrem Wunsch nach Integration auf Skepsis und Unver-ständnis stoßen. Sie werden sich selbst um eine Schule bemühen müssen, die Ihr Kind aufnimmt. Sie können sich erfahrungsgemäß nicht darauf verlassen, dass Ihre Rechte im Verwaltungsverfahren ausge-schöpft werden und das Verfahren korrekt durchgeführt wird.

Leider gilt für uns in Nordrhein-Westfalen: Wer Inte-gration will, muss kämpfen! 

NRW: Neuer Wegweiser durch´s AO-SF-Verfahren

Dieser Artikel ist zu finden auf der Seite von Eine Schule für alle. Interessant für alle, die in Nordrhein-Westfalen leben und dort Kinder in der Schule haben.

Ihr Kind soll auf die Sonderschule? Wenn behinderte Kinder in die Schule kommen, stecken sie und ihre Eltern plötzlich mitten in einem undurchschaubaren Verwaltungsverfahren. Kann mein Kind auch in eine Regelschule gehen? Wer ist eigentlich für was zuständig? Darf ich gar nicht mit bestimmen, auf welche Schule mein Kind geht? Was ist eine Schulbegleitung? Und wer trägt eigentlich die Fahrtkosten? Nur wer das sogenannte AO-SF-Verfahren kennt, kann seine Rechte auch wahr-nehmen. Deswegen haben wir die Broschüre "Wo bitte geht´s zur Integration" zusammengestellt.

Sie erklärt das AO-SF-Verfahren, gibt Ihnen einige Gerichtsurteile an die Hand und zeigt, wo es in Ihrer Nähe Elterninitiativen für Integration in der Schule gibt. Die Broschüre gibt es hier zum Download (ca. 1 MB) oder als Papier-Broschüre kostenlos (Spenden sind natürlich willkommen) beim mittendrin e.V. (siehe Kontakt/Impressum).

Downloads

    Freitag, 12. September 2008

    Nordrhein-Westfalen soll Schule für alle ermöglichen

    Diese Nachricht steht in einem Feed der kobinet-Nachrichten (siehe unten). Sie  besteht aus Teilen einer Pressemitteilung des SoVD Nordrhein-Westfalen vom 03.09.2008.

    Nordrhein-Westfalen soll Schule für alle ermöglichen


    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist diese ... (Read more at source)
    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist diese Woche dem nordrhein-westfälischen Bündnis "Eine Schule für alle" beigetreten. Das Bündnis, dem

    verschiedene soziale Organisationen angehören, fordert den gemeinsamen Unterricht von Klasse 1 bis 10. "Es darf nicht länger sein, dass soziale Herkunft und Behinderung über den Bildungsabschluss entscheiden, nur weil die Kinder von Anfang an in unterschiedliche Schulformen aufgeteilt werden", so Landesvorsitzende Marianne Saarholz.

    [BI-eineschulefueralle] Interview mit Marianne Demmer

    Eine etwas ältere Information der Bielefelder Initiative Eine Schule für alle aber noch nicht so alt, dass sie überholt ist.

    Halllo, unter http://www.jungewelt.de/2008/09-10/040.php findet sich ein Interview mit GEW-Vorstandsmitglied Marianne Demmer. Gruß, Helmut Brinkmann-Kliesch

    Besuchen Sie Ihre Group im Web unter: http://de.groups.yahoo.com/group/BI-eineschulefueralle/ (Yahoo!-ID erforderlich) Mit der Nutzung von Yahoo! Groups akzeptieren Sie unsere: http://de.docs.yahoo.com/info/utos.html

    accessCast - Barrierefreie PDF

    Dieses ist ein kurzer Test, wie sich auf meinem Blog eine vorgelesene pdf-Datei einfügen lässt. Demnächst mehr davon. Zu finden auf "einfach für alle", dort auf podcast klicken. Leider kann ich noch keine Tipps geben, wie man ohne Mausklick auf die Seite kommt.

    accessCast - Barrierefreie PDF

    [BI-eineschulefueralle] Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung gegen "verbissene Debatten" über Schulstruktur

    Ich möchte es nicht versäumen, auf die folgende Information hinzuweisen. Sie kommt von der Bielefelder Initiative Eine Schule für alle.

    Liebe MistreiterInnen,
    auf der Website der Bertelsmann-Stiftung findet sich folgender Beitrag, in dem ein Vorstandsmitglied der Stiftung negativ Stellung zu unserer Forderung nimmt:
    "Gütersloh, 01.09.2008
    Verbissene Debatten über Schulstruktur beenden
    Im Streit über das deutsche Bildungssystem hat ein Experte "verbissene Debatten" über die Schulstruktur entschieden abgelehnt. "Die Schulstruktur-Debatte, seit Jahrzehnten mit Leidenschaft geführt, halte
    ich heute für unnötig bis kontraproduktiv", sagte Dr. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung und früherer Hamburger Wissenschaftsenator, der Deut-schen Presse-Agentur dpa in Gütersloh. "Alte
    politische Grabenkämpfe bringen da nichts mehr." Wichtiger als die Aufteilung in Gymnasium, Real- und Hauptschule sei es, sich auf einheitliche Bildungsziele zu einigen: "Was muss ein 15-Jähriger
    können?".........."
    alles unter:
    http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_89731.htm
    --
    veränderbar - Zukunftswerkstätten und mehr
    Helmut Brinkmann-Kliesch
    Tribünenweg 6
    33649 Bielefeld
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    Keine Gewaltfreiheit ohne Herrschaftslosigkeit -
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    Es kann nicht ausreichen, Bildungsziele darauf zu beziehen, was ein fünfzehnjähriger Schüler / Schülerin können muss. Ihr / ihm muss auch die Gelegenheit gegeben werden, dieses Wissen zu erwerben. Oder will Dr. Dräger zieldifferent das Wissen staffeln?

    Donnerstag, 11. September 2008

    Artikel über Regionales Integrationskonzept Bezirksregierung Braunschweig

    Als Ergänzung ein Beitrag von der Homepage der damaligen Bezirksregierung Braunschweig aus dem Jahr 2003:

    Sonderpädagogische Grundversorgung

    Auf der Grundlage der Rahmenplanung kann eine sonderpädagogische Grundversorgung aller Klassen einer Grundschule entwickelt werden.
    Sonderpädagogische Grundversorgung als Erweiterung der eher klassenbezogenen zur systembezogenen (die ganze Schule umfassenden) Zusammenarbeit ist integrativ und präventiv: Schüler mit spezifischem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Sprechen und Verhalten sollen in der wohnortnahen Grundschule verbleiben und integrativ gefördert werden. Zugleich sollen frühzeitige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen der Ausprägung von Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen vorbeugend entgegenwirken.
    Sonderpädagogische Grundversorgung bedeutet:
    Der Grundschule werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen beim Lernen, im Verhalten, in der Sprache und beim Sprechen Sonderschullehrerstunden zur Verfügung gestellt. Wohnortnähe und Passung der sonderpädagogischen Hilfen werden damit gesichert.
    Sonderpädagogisch zu fördernde Schülerinnen und Schüler müssen zumindest in den ersten beiden Schuljahren nicht mehr ausgewiesen werden, wenngleich Diagnostik als Grundlage der Förderung notwendig bleibt.
    Eine Überweisung in die Sonderschule ist für die Schülerinnen und Schüler, die Bedarf an sonderpädagogischer Förderung in den genannten Förderschwerpunkten haben, nicht mehr erforderlich.
    Die Zuweisung von Sonderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung erfolgt auf der Basis eines Rechenwerts, der in Orientierung an der Häufigkeit sonderpädagogischen Förderbedarfs in den genannten Förderschwerpunkten und an den Anteilen für präventive Arbeit ermittelt wird. Der Grundansatz beträgt zwei Stunden pro Klasse. Den Förderzentren wird ein Stundenkontingent zugewiesen, das nach regionalen und lokalen Gesichtspunkten (z.B. Anzahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler) verteilt wird.
    Die Grundschulen entscheiden in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum, wie die zugewiesenen Sonderschullehrerstunden eingesetzt werden. Sie erstellen ein Förderkonzept, in dem sowohl Gemeinsamer Unterricht als auch Unterricht in zeitlich begrenzten Fördergruppen ausgewiesen sind.
    Sonderpädagogische Grundversorgung verbindet die stützende und vorbeugende mit der gezielten sonderpädagogischen Förderung.
    Sonderpädagogische Grundversorgung steht im Zusammenhang mit einer sich inhaltlich, organisatorisch und didaktisch-methodisch verändernden Grundschule.
    Sonderpädagogische Grundversorgung in der Grundschule erfordert eine intensive Kooperation der Lehrkräfte innerhalb des Kollegiums und mit dem Umfeld der Schule.

    Förderzentrum
    Das niedersächsische Schulgesetz bestimmt seit 1993, dass die Sonderschulen nicht nur für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zuständig sind, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemeinen Schule gefördert werden können.
    Die Sonderschule ist zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die andere Schulformen besuchen (§ 14 Abs. 4 NSchG).
    Sie unterstützt als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege.
    Dies geschieht durch den Einsatz von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern, in Einzelfällen auch von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen.
    Regionale Integrationskonzepte werden immer im Zusammenhang mit einer Sonderschule als Förderzentrum entwickelt und umgesetzt. Die Bezeichnung Förderzentrum ist ein Qualitätsmerkmal einer integrativ ausgerichteten und auf Kooperation mit der allgemeinen Schule bezogenen Sonderschule. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.

    Walter-J. Herrmann
    Bezirksregierung Braunschweig
    Schulabteilung
    Dezernatsleiter
    Wilhelmstr. 62-69
    38100 Braunschweig

    Quelle: http://www.eifer-ev.de

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    Mittwoch, 3. September 2008

    Ohrenkuss - Das Wörterbuch

    Diese Bitte habe ich dem RSS-Feed des Blogs Down Syndrom (Achtung: Feedreader erforderlich) entnommen. Vielleicht machen sich meine (wenigen?) Leser mal Gedanken, wo und in welchem Zusammenhang dieses Buch besprochen werden kann. Ich denke, die Macher des Ohrenkuss freuen sich über Ihre/Eure Unterstützung.

    Ohrenkuss-Das Wörterbuch


    Wir sammeln Ideen, wie wir unser Ohrenkuss-Buch elegant bewerben knnen. Habt Ihr Ideen? In welcher Zeitung und in welchem Magazin ... (Read more at source)
    Wir sammeln Ideen, wie wir unser Ohrenkuss-Buch elegant bewerben können. Habt Ihr Ideen? In welcher

    Zeitung und in welchem Magazin könntet Ihr Euch vorstellen eine Besprechung zu lesen? Kennt Ihr jemanden, der bei einer Zeitung oder einem Magazin schreibt -könnt Ihr uns da empfehlen?
    Das Buch geht jetzt in Druck und ist bald fertig. Dann geht die aufregende Phase des Verkaufs und der Öffentlichkeitsarbeit los. Hier könnt Ihr mehr über das Buch erfahren:
    http://www.ohrenkuss-das-buch.de
    Wir freuen uns über Unterstützung und Anregungen. Eure Redaktion Ohrenkuss

    [BI-eineschulefueralle] SPD-Bildungskonzept

    Den Diskussions"auftrag" gebe ich an die interessierte Öffentlichkeit (?) weiter. Bitte eifrig kommentieren.

    Liebe MitstreiterInnen,
    unter http://www.spd.de/menu/1755538/ findet Ihr das heute vom Parteivorstand der SPD verabschiedete Bildungskonzept. Schaut selbst, aber die Formulie-rungen unter "Länger gemeinsam lernen" sind nicht gerade in die "Vollen".
    Gruß,
    Helmut
    --
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    Helmut Brinkmann-Kliesch
    Tribünenweg 6
    33649 Bielefeld
    Fon: 0521160419
    Mobil: 01785078177
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